Ausschlagender ist behindert

  • Habe einen Termin zur Erklärung der Ausschlagung des Erbes. Einer der Ausschlagenden ist laut den mir vorliegenden Informationen behindert und hat keinen Betreuer. Ob eine geistige oder eine körperliche Behinderung vorliegt weiß ich nicht.

    Hatte jemand schon mal diesen Fall? Ist im Falle einer geistigen Behinderung etwas zu beachten.

  • Inhaltlich wie Einstein, (begründete) Zweifel an der Geschäftsfähigkeit sind aktenkundig zu machen (hier dann in der Beurkundung).

    Wahrscheinlich erwischt mich der Threadstarter auf dem völlig falschen Fuß, aber mich würde - ganz neutral - interessieren, woher der Gedankensprung kommt von "Antragsteller hat eine wie auch immer geartete Behinderung, eine Betreuung hat bislang niemand für nötig erachtet" zu "kann die Behinderung besondere (negative) Auswirkungen auf die Antragsaufnahme haben".
    Ohne konkrete Anhaltspunkte in diese Richtung/allein aufgrund der geschilderten Ausgangslage ("ob eine geistige oder eine körperliche Behinderung vorliegt weiß ich nicht") würde ich so weit gar nicht denken.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Behinderung (egal, ob körperlich oder geistig) bedeutet nicht gleich Geschäftsunfähigkeit oder die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung. Das ist ein Denkfehler, den man ganz schnell ablegen sollte. Abgesehen davon bedeutet auch eine erfolgte Betreuerbestellung noch längst nicht, dass der Betroffene nicht mehr selber handeln könnte. Du wirst stets zu prüfen haben, ob Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen. Sofern du den Eindruck hast, dass der Ausschlagende den Inhalt und die Folgen seiner Erklärung versteht, hast du keinen Grund, irgendetwas anders zu machen als sonst.

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