Hallo,
mir liegt ein Erbscheinsantrag auf Grund eines gemeinschaftlichen handschriftlichen Testament vor. Die Eheleute haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder bestimmt. Das Testament ist in der Mitte zerrissen.
Der überlebende Ehegatte beantragt auf Grund des Testaments einen Alleinerbschein. Er gibt an, dass er das Testament zerrissen aufgefunden hat. Er selbst hat es nicht zerrissen und er hat auch diesbezüglich keine Erklärung gegenüber der Ehefrau abgegeben. Er ist bei auffinden des Testaments davon ausgegangen, dass dieses unversehrt ist und Gültigkeit hat.
Der Überlebende Ehegatte hat das Testament geschrieben und beide Eheleute haben es unterschrieben.
Die Ehegatten waren 56 Jahre verheiratet und es gab keinen Streit in der Familie.
Da das Testament wechselbezügliche Verfügungen enthält, kann ja nur durch Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten widerrufen werden. Eine solche Erklärung liegt nicht vor. Das Testament befand sich bei den wichtigen Urkunden der Eheleute, so dass das versehentliche Zerreißen naheliegend ist.
Würdet ihr auf Grund des Testaments einen Alleinerbschein erteilen? Beschwerden der Kinder sind bisher nicht eingegangen.