Ich habe folgendes Problem:
Ein Rechtsanwalt, welcher den Pflichtteilsberechtigen (dieser steht unter Betreuung),
vertritt, verlang die Kontrolle der Kontoauszüge des Erblassers durch einen
Notar.
Die Erbin hat, da sie nicht in dem Amtsgerichtsbezirk wohnhaft ist, wo
der Erblasser seinen letzten Aufenthalt hatte, einen Notar in ihrem Wohnort
damit beauftragt.
Dieser Notar hat die Errichtung des Verzeichnisses abgelehnt und begründet
es damit, dass ein Notar beauftragt werden muss, der in dem Bezirk, wo der
Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, seinen Amtssitz haben muss.
Er nimmt Beug auf Schönenberg-Wesen, Das notarielle Nachlassverzeichnis,
2020, § 37 Rz. 30.
Darauf kann ich leider nicht zugreifen (ist hier vom Abo nicht erfasst) und
auch sonst habe ich nichts gefunden, dass es tatsächlich ein Notar sein muss,
der seinen Amtssitz in dem Bezirk hat, wo der Erblasser seinen letzten Wohn-
sitz hatte.
Könnt ihr mir helfen?