Grundbucheinsicht

  • Wie geht Ihr mit Anfragen von "Glücksrittern" um, die pauschal alle unbebauten und/oder herrenlosen Grundstücke im Bezirk benannt haben möchten, damit sie sich diese aneigenen können?
    Abgesehen davon, dass solche Grundbücher bzw. Grundstücke gar nicht ermittelbar sind, liegt ja auch kein konkretes Einsichtsgesuch nach § 12 GBO zu einem genau bezeichneten Grundbuch vor.
    Bis heute sind wir von solchen Anfragen verschont geblieben...

    Life is short... eat dessert first!

  • Das macht man beim Grundbuchamt? Ich habe vor Äonen gehört, dass sowas beim Kastasteramt von statten geht, weil unerschlossene/unvermessene und damit herrenlose Grundstücke dort zu finden sind.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • In Nds. gab es dazu den Erlass des MJ vom 29.05.2020. Darin wurde relativ ausführlich begründet, weshalb der Anspruch auf entspr. Auskunft zweifelhaft erscheint; bestehende Recherchemöglichkeiten über SolumStar wurden daneben aber auch aufgezeigt.

  • In Nds. gab es dazu den Erlass des MJ vom 29.05.2020. Darin wurde relativ ausführlich begründet, weshalb der Anspruch auf entspr. Auskunft zweifelhaft erscheint; bestehende Recherchemöglichkeiten über SolumStar wurden daneben aber auch aufgezeigt.

    An den habe ich auch direkt gedacht.
    Dort wurde übrigens u.A. ausgeführt, dass für den Antrag §12a Abs. 1 S. 3 GBO einschlägig sein dürfte, da ja keine Einsicht in ein konkretes Grundbuch beansprucht wird.

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