Erbnachweis

  • Hallo, ich komme hier in einer Sache absolut nicht weiter und bräuchte mal Input, was ich noch machen könnte.
    Folgender Sachverhalt:
    Erblasser verstirbt ledig und kinderlos ohne letztwillige Verfügung (es gibt ein Einfamilienhaus)
    1 Bruder, vorverstorben, ledig und kinderlos
    Eltern beide vorverstorben
    Es geht also in die Seitenlinie
    Mutter hatte zwei Schwestern, beide verstorben.
    Schwester 1 hinterlässt 1 Sohn
    Schwester 2 hinterlässt 2 Söhne
    Vater hatte eine Schwester, ledig, kinderlos verstorben.

    Eigentlich wäre alles klar. Problem ist allerdings, dass Eltern und deren Geschwister in Breslau geboren sind und ich an Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden einfach nicht herankomme.
    Das hiesige Nachlassgericht fordert mantra-mässig immer die gleichen Urkunden an, an die ich nicht herankomme. Eine Anfrage, wo ich denn die Urkunden anfordern könnte wurde recht lapidar mit 'wissen wir auch nicht' abgewiegelt, Kosten für diese Auskunft: 15,00 EUR.
    Die Unterlagen der Familie, die diese auf der Flucht mitgenommen hat, sind unvollständig und geben leider nicht die Dokumente her, die jetzt benötigt werden.
    Ich habe alle Standesämter angeschrieben, in deren Bereich die Beteiligten mal gewohnt haben, ohne Erfolg.
    Hat jemand vielleicht noch einen Tipp, was ich anstossen könnte, ich bin wirklich ratlos...

  • Ich würde dazu tendieren nach § 352 Abs. 3 Satz 2 FamFG wegen Nichtbeibringbarkeit der Urkunden auf andere Beweismittel auszuweichen.
    Notfalls eben auf die eidesstattliche Versicherung der Verwandtschaftsverhältnisse evtl. auch durch alle Beteiligten.

    Sofern auch weitere Familienteile (Großeltern oder Geschwister der Eltern usw.) nach Deutschland gekommen sind, würde ich dort auch auf jeden Fall sämtliche Nachlassakten anfordern.

    Ggf. könnte man mindestens für die väterliche Seite noch eine öffentliche Aufforderung machen.

    Damit solltest du zumindest rechtlich auf der sicheren Seite sein.

  • Falls die beiden Schwestern hier geheiratet haben, könnte man auf deren Heiratsurkunden zurückgreifen. In den Heiratsurkunden sind in aller Regel die Eltern genannt und man muss zur Heirat eine Geburtsurkunde vorlegen.
    Manchmal hat man Glück und bekommt aus den bei den Standesämtern verwahrten Anlagen zur Heiratsurkunde die entsprechende Geburtsurkunde oder der Ehegatte hat vor dem Standesamt an Eides Statt versichert, wer seine Eltern sind.
    Eine solche eidesstattliche Versicherung könnte man dann als anderes Beweismittel werten.
    Möglich wäre ggf. auch eine Suche über die Kirchenbücher in Breslau.

  • Andere Nachweise die mir schon vorgelegt wurden könnten sein:
    Impfbescheinigung und Entlausung aus dem Auffanglager für Flüchtlinge (gab es manchmal eine Karte für die gesamte Fam.)
    Lebensmittelkarten für die Familie
    Wohnungszuweisungsschein
    alte Hausbücher (die Meldeämter wissen bei uns wo noch welche da sind)
    Einwohnerlisten aus den Ortschaften aus denen die Menschen geflüchtet waren, gibts aus Schlesien, Ostpreußen etc.

  • In der Regel bekommt man auch heute noch Unterlagen aus Polen, wenn nicht von den staatlichen (Standes-) Ämtern, dann von den Kirchen. Die Kirchenbücher "spiegeln" in der Regel die früher von den (deutschen) Standesämtern geführten Register, die oft "in den Kriegswirren" zerstört bzw. von den deutschen Behörden mitgenommen wurden.

    Auch die hier bekannten Erbenermittler in HN bzw. in BAD sind -gegen entsprechendes Entgelt- in der Regel bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden (auch aus dem Ausland) behilflich. In meiner Zeit beim Nachlassgericht konnten so (fast) alle Verwandtschaftsverhältnisse mit -wenn manchmal auch kirchlichen- Urkunden belegt werden.

    Meines Erachtens sollte man nicht allzu vorschnell auf die die Vorlage von Personenstandsurkunden ersetzende eidesstattliche Versicherung zurückgreifen, da häufig Urkunden beschaffbar sind und die evtl. Einschaltung einer Hilfsperson (z.B. eines wenn auch kostenpflichtigen Erbenermittlers) nicht zur besonders schweren Beschaffung von Personenstandsurkunden führt.

  • Wenn mir Cousins mütterlicherseits erzählen wollen, dass der Erblasservater ein Einzelkind war, werde ich hellhörig. Das kann stimmen. Tut es aber mach meiner Erfahrung fast nie. Bzw. wissen die Verwandten der einen Seite eben schlicht nichts über die andere Seite.

    Lösung:

    Erbenermittler einschalten. Der beschafft die Urkunden und sucht auch nach Erben väterlicherseits. Wenn das zu lange dauer, Teilerbschein und TeilNLpflegschaft beantragen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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