Zinsbeginn Widerrufsvergleich

  • Hallo in die Runde,

    der Zinsbeginn bei der Kostenfestsetzung ergibt sich ja aus § 104 ZPO.
    Leider finde ich keine Angaben dazu, wann die Verzinsung bei einem Widerrufsvergleich (welcher rechtswirksam geworden ist) beginnt. Bereits mit dem Vergleich oder erst nach Ablauf der Widerrufsfrist?
    Hat jemand eine Quelle?

    Lieben Dank!


  • Leider finde ich keine Angaben dazu, wann die Verzinsung bei einem Widerrufsvergleich (welcher rechtswirksam geworden ist) beginnt. Bereits mit dem Vergleich oder erst nach Ablauf der Widerrufsfrist?
    Hat jemand eine Quelle?


    Ab Antragstellung ;)

    Die Verzinsung kann frühestens ab Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung ausgesprochen werden.
    Bei einer Widerrufsvergleich kommt es darauf an, ob eine aufschiebende oder auflösende Bedingung vorliegt (regelmäßig wohl eine aufschiebende; vgl. Müller in: Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung
    4. Auflage 2021, §794 Rn. 18).
    Im Falle einer aufschiebenden Bedingung liegt eine wirksame KGE erst mit Ablauf der Widerrufsfrist vor, während im Falle einer auflösenden Bedingung unmittelbar eine wirksame KGE vorliegt.

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