• Guten Morgen, leidiges Thema ich weiss....

    VU-Klage über restliche 2000,00€ eingereicht und die restliche offene GG (Gesamtstreitwert war 10000€)
    Urteil über Zahlung weiterer 200€ und keine GG.
    KFA hatten wir ohne Anrechnung
    Die Gegenseite ist der Meinung Anrechnung und verweise auf etliche BGH Entscheidungen von 2007 und 2008.

    Klar ist doch aber seit 15a RVG das es keine Anrechnung gibt, wenn nicht tituliert oder bezahlt wurde. Aus dem Klagewert von 2000€ wurde
    keine GG gezahlt, daher auch keine Anrechnung.

    Ich will das bitte mal bestätigt haben, da ich echts ins zweifeln komme, da das Gericht nun schreibt, es vertrete die Auffassung der Anrechnung.....

  • Die Rechtslage ist eigentlich einfach. Der Prozessgegner kann sich nach §15a Abs. 3 RVG auf die erforderliche Anrechnung nur berufen, wenn er die GG gezahlt hat, sie tituliert wurde oder sie zugleich beansprucht würde (was ausscheidet, weil es sich bei GG nicht um Kosten des Rechtsstreits handeln kann).

    Wenn der Sachverhalt akkurat ist (insbesondere die Beträge nicht gerundet sind), wäre eindeutig keine Anrechnung erforderlich.

  • So an sich gesicherte Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 09.09.2009 - II ZB 35/07 (der sich praktisch alle anderen Senate angeschlossen haben).

    Aber klar ist schon, da es einen ablehenden Titel über die GG gibt, könnt Ihr die von der Gegenseite nicht verlangen, sondern nur vom eigenen Mandanten.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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