Guten Morgen, leidiges Thema ich weiss....
VU-Klage über restliche 2000,00€ eingereicht und die restliche offene GG (Gesamtstreitwert war 10000€)
Urteil über Zahlung weiterer 200€ und keine GG.
KFA hatten wir ohne Anrechnung
Die Gegenseite ist der Meinung Anrechnung und verweise auf etliche BGH Entscheidungen von 2007 und 2008.
Klar ist doch aber seit 15a RVG das es keine Anrechnung gibt, wenn nicht tituliert oder bezahlt wurde. Aus dem Klagewert von 2000€ wurde
keine GG gezahlt, daher auch keine Anrechnung.
Ich will das bitte mal bestätigt haben, da ich echts ins zweifeln komme, da das Gericht nun schreibt, es vertrete die Auffassung der Anrechnung.....