Löschung Rück-AV bei Tod des ersten Berechtigten

  • Hallo zusammen,
    ich hab gerade einen Fall und drehe mich irgendwie im Kreis:
    Es ist eine Rück-AV eingetragen für Eheleute nach § 428 BGB. Rückforderungsgründe sind die üblichen (Verkauf,Belastung,grober Undank etc).
    In der Bestellungsurkunde hieß es:
    "Mehrere Rückübertragungsberechtigte sind Gesamtberechtigte nach § 428 BGB. Beim Tod eines Berechtigten steht dem Überlebenden das Recht auf Rückübereignung allein zu, also unter Ausschluss der Erben des Erstverstorbenen. Das Recht, die Rückübertragung zu verlangen erlischt mit dem Tod des Überlebenden und geht nicht auf dessen Erben über. Vererblich ist aber der Anspruch auf Rückübertragung, wenn der Berechtigte bereits zu Lebzeiten das Rückübertragungsverlangen gestellt hat"
    Ich habe nun Antrag und Bewilligung des Überlebenden und soll aufgrund dessen Bewilligung das gesamte Recht löschen.
    Aber brauche ich nicht die Erben des Erstverstorbenen ? Denn nur das Recht geht ja auf den Überlebenden über, nicht auch ein etwa ausgeübter Anspruch. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler ? Nach der Entscheidung des BGH V ZB 24/66 gehe ich doch bei Berechtigung nach § 428 BGB von Einzelrechten aus ?
    Danke schon mal für Denkanstöße und weitere Fundstellen.


  • Es kommt hier nicht so sehr darauf an, wer Berechtiger des gesicherten Anspruchs ist, sondern wer Inhaber der Vormerkung ist. Wenn die Vormerkung z.B. "für die Veräußerer als Gesamtberechtigte nach $ 428 BGB und für den Längerlebenden allein" bewilligt ist, dann ist sie für den Erstversterbenden auf dessen Versterben auflösend befristet.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die Bewilligung der Vormerkung lautete:
    "Zur Sicherung des vorstehenden bedingten Anspruchs auf Rückübertragung bewilligt der Erwerber eine Vormerkung zugunsten der Veräußere als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB."

    Auslegungsfrage, ob echte Sukzessivberechtigung gewollt war.
    siehe auch OLG München, 22.09.2017 – 34 Wx 68/17

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!