Hallo,
habe folgendes Problem:
Gegen den Bekl. wurde ein VU erlassen. Tituliert wurde ein Räumungs-und Zahlungsanspruch. Da ein Eigentumswechsel erfolgt ist, hat der neue Eigentümer die Titelumschreibung gem. §727 ZPO beantragt. Klausel wurde vom Rechtpfleger erteilt. Allerdings wurde die Klausel nicht auf den Räumungstitel beschränkt. Nun liegt, ein Jahr nach Klauselerteilung, ein Antrag des ursprünglichen Eigentümers (Klägers) vor, die Klausel hinsichtlich des Zahlungsanspruchs auf den ursprünglichen Kläger umzuschreiben. Die Zahlungsansprüche bezüglich der vor dem Verkaufstag entstanden Forderungen würden nämlich bei dem urspr. Kläger verbleiben.
Ich kann ja jetzt nicht einfach dem urspr. Kläger eine Klausel erteilen. Es liegt ja keine Rechtsnachfolge vor. Die Klausel hätte damals auf den Räumungstitel beschränkt werden müssen. Kann ich die Klausel jetzt nach §319 berichtigen?
Danke im Voraus