VSIMM - Formular für Mitteilung Gläubiger?

  • Im Rahmen eines freihändigen Verkauf wie zB hier, hat man meist Anfragen wegen der betreibenden Gläubiger zu beantworten.

    Gibt es dafür in VSIMM eigentlich ein Formular, welches die -im Berechnungsmodul ja vorhandenen- Gläubiger und deren Ansprüche auswirft?

    Nicht immer kann man das vom Verfahrensstand her über die Mitteilung nach § 41 ZVG lösen. Das Übersenden der Anordnungs- und Beitrittsbeschlüsse finde ich auch nicht immer elegant.

  • Welche Beträge würde man da aber einpflegen? Im Versteigerungsantrag wird bei uns regelmäßig der dingliche Anspruch so beziffert, wie das Recht im Grundbuch eingetragen ist. Die Einschränkung auf die unverjährten Zinsen (§ 195 BGB) erfolgt dann erst als Minderanmeldung zum geringsten Gebot. Bei einer Ablösung würde man ja aber z.B. nur zahlen, was tatsächlich gefordert wird. Der Betrag ergibt sich ausdrücklich weder aus dem Antrag, noch aus dem Anordnungsbeschluss, noch aus der Mitteilung (§ 41 ZVG), sondern ist nur der Anmeldung zu entnehmen.

  • Mitteilen kann ich natürlich nur die Ansprüche, wegen denen vollstreckt wird. Die tatsächliche Forderungshöhe ist mir insbesondere bei Rangklasse 4 meist nicht bekannt, das stimmt.

    Meine Mitteilung soll das Herantreten an die Gläubiger aber auch nicht ersetzen. Aber zumindest die (dinglichen) Gläubigeransprüche und ggf. Kontaktdaten hat man mit der Mitteilung schon in der Hand und kann dann (zB als der den Kaufvertrag abwickelnder Notar) selbst tätig werden.

  • In Sachsen (F*Star mit eigenen Textprodukten bestückt) gibt es kein derartiges Formular. Wenn schon ein Termin im Programm eingetragen ist, funktioniert es am besten mit der Mitteilung nach § 41 II, die entsprechend zu bearbeiten ist. Davor hilft nur, mittels Copy and Paste aus Anordnungsbeschluss und Beitrittsbeschlüssen ein freihändiges Schreiben abzufassen.

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