Hallo liebes Forum,
ich sitze gerade an einer Flurbereinigung.
Folgende Situation liegt vor:
In Abt. 2 ist ein Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für die jeweiligen Eingentümer der Flst. 44/4 und 44/5, als Gesamtberechtigte gem. 428 BGB eingetragen.
Der Belastungsnachweis lautet, dass die GDBK nunmehr am Ersatzgrundstück lastet und zwar für die jeweiligen Eigentümer der Abfindungsflurstücke 44/4 und 44/5.
Die Angabe eines Berechtigungsverhältnisses fehlt.
Muss die Flurbereinigungsbehörde das fehlende Berechtigungsverhältnis nachträglich feststellen oder hab ich nun Einzelrechte (Schöner/Stöber 16. Auflage Rn 1126)?