Dienstliche Beurteilung einer Bewerbung zu einer anderen Behörde beifügen


  • Die Stelle, auf die ich mich bewerbe, hat dieselbe DP-Bewertung wie meine aktuelle.

    Wie ist denn die Stelle bewertet auf die du dich bewirbst?

    So kurz nach dem Abschluss würde ich tippen, die Stelle geht bis A11.

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  • Ich habe das schon mehrfach gesehen und erfolgreich selbst so gemacht, und das an verschiedenen Behörden. Anders kenne ich das gar nicht. :nixweiss: Die einzige Streitfrage war, viel viel vom Dienstweg ausdrücklich auf den Briefkopf des Bewerbungsschreibens aufgelistet werden musste.
    Vermutlich mache ich das dann einfach nach einer unterschiedlichen Ansicht.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Habe ähnliches gehört. Ich hab immer mal wieder Stellenausschreibungen von Kommunen durchgeschaut, allerdings ist mir auch aufgefallen, dass viele Kommunen es nicht scheuen studierte Sachbearbeiter auf Stellen zu setzen, die bei A11 oder sogar A10 gedeckelt sind. Die Stelle, auf die ich mich bewerbe, hat dieselbe DP-Bewertung wie meine aktuelle.

    Die Deckelung beruht darauf, dass in dem Bereich Stellen ab A11/A12 häufig bereits mit Leitungsfunktionen verbunden sind.

    Das machen wir doch auch, Stickwort: Volljuristen als Rechtspfleger

    Das ist dann aber keine Frage der Deckelung, sondern beruht auf § 2 Abs. 3 RPflG. :klugschei

    Natürlich bietet eine große Kommune auch viele verschiedene Tätigkeitsgebiete, aber ich weiß nicht, inwiefern da bei Bewerbungen eventuell Diplom-Verwaltungswirte bevorzugt werden. Insofern könnte es durchaus sein, dass du bei den wirklich attraktiven Stellen eher schlechte Chancen hast.

    Kommt auf das Anforderungsprofil an. ;) Mit dem Background als Rechtspfleger hat man sicherlich erstmal den Nachteil fehlender Kenntnisse im öffentlichen Recht. Aber die kann man sich ja aneignen. Andererseits gibt es auch Bereiche, bei denen man dann im Vorteil ist, insbesondere Immobilienrecht und Vollstreckung.

    Der wichtigste Vorteil als Rechtspfleger ist die sachliche Unabhängigkeit, die bist du nämlich los bei der Kommune.

    Kann man so oder so sehen. In früheren Threads zu diesem Thema wurde das auch schon als sehr wichtiger Faktor herausgestellt. Ich kann das nachvollziehen, sehe es aber für mich persönlich nicht als großen Verlust an. Allerdings bin ich auch nicht in einem Bereich tätig, in dem meine Tätigkeit durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften beeinflusst ist (ich bin der Verfasser :cool:).

  • Das ist ja völlig schräg. Habe ich noch nie gesehen und auch selbst noch nie gemacht.

    Die Frage wurde hier schon mehrfach durchgenommen mit unterschiedlichen Ansichten.

    Ich habe das schon mehrfach gesehen und erfolgreich selbst so gemacht, und das an verschiedenen Behörden. Anders kenne ich das gar nicht. :nixweiss: Die einzige Streitfrage war, viel viel vom Dienstweg ausdrücklich auf den Briefkopf des Bewerbungsschreibens aufgelistet werden musste.
    Vermutlich mache ich das dann einfach nach einer unterschiedlichen Ansicht.

    Ich würde es aus folgenden Gründen definitiv nicht auf dem Dienstweg laufen lassen:

    1. Nicht jede Personalverwaltung sieht die Bewerbung nach außerhalb sportlich. Wenn man schon wegen mangelnder persönlicher Perspektiven gehen möchte, kann spätestens jetzt aus dem subjektiven Empfinden ein Fakt werden.

    2. Ressort- und Dienstherrenwechsel sind nicht immer sooo einfach. Aus Sicht der "neuen" Behörde sind Leute aus dem eigenen Bereich einfacher einzuschätzen, da man die Beurteiler, die Beurteilungsdurchschnitte und ggf. den Bediensteten selbst kennt. Von außerhalb muss man daher häufiger noch einen Tick besser sein. Ein paar Absagen sollte man daher nicht zu negativ bewerten, zumal es in der Regel auch einige Mitbewerber unbekannter Qualifikation gibt. Jede zusätzliche Personalaktenanforderungen ohne Versetzung lässt aber den nächsten Personaler stutzig werden. "Warum nimmt den niemand, wenn er so gut ist?" Fazit: Personalakte sauber halten!

    In der Praxis wird es daher häufig so gemacht:

    a) Direkte Bewerbung ohne Info der eigenen Personalverwaltung (ggf. Info an den Vorgesetzten, je nach Vertrauensverhältnis)

    b1) Letzte Beurteilung und Zeugnisse gleich mitschicken und die Einwilligung zur Einsichtnahme in die PA geben, mit der Bitte diese nur bei konkretem Interesse abzufordern. (Vorteil: Man zeigt gleich, dass man nix zu verbergen hat)

    oder

    b2) Einwilligung noch nicht geben.

    Sollte die Bewerbungsdienststelle Interesse haben, gehört es meines Erachtens zum guten Stil, dass der Bewerber vorher seine eigenen Vorgesetzten und die Personalverwaltung selbst informiert. Absprachegemäß kommt im Anschluss die offizielle Aktenanforderung der potenziellen neuen Personalverwaltung.

  • Kommt auf das Anforderungsprofil an. ;) Mit dem Background als Rechtspfleger hat man sicherlich erstmal den Nachteil fehlender Kenntnisse im öffentlichen Recht. Aber die kann man sich ja aneignen. Andererseits gibt es auch Bereiche, bei denen man dann im Vorteil ist, insbesondere Immobilienrecht und Vollstreckung.

    Ich hab das Bewerbungsschreiben und auch einige Fortbildungsnachweise plus nützlicher Bescheinigungen zu weiteren Vorkenntnissen die für die Stelle relevant sein dürften zusammen gestellt, es wäre sicherlich eine Umstellung aber so ganz unqualifiziert und außerhalb des Rasters bin ich denke ich mal nicht.

    Was eher eine Rolle spielen wird glaube ich, ist die erforderliche Zusatzausbildung nach §§ 3, 16 LBG BW. Kommt halt darauf an, inwieweit sich die Kommune auf sowas einlassen würde. Ich würde das natürlich gerne machen und denke, dass ich mich mit meinen zusätzlichen Kenntnissen als Rpfl da auch gut einbringen könnte.

    Naja, mal schauen was zurück kommt. Ich mache mir nicht allzu riesige Hoffnungen, aber irgendwas muss ich ja versuchen. Nur rumsitzen und jeden Tag stänkern weil man mit seiner Stelle nicht zufrieden ist, ist jedenfalls keine gute Lösung^^

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • deadlock auch dir danke für die Rückmeldung, das hilft mir weiter. Ich denke, dann mache ich es auch bei eventuellen künftigen Bewerbungen nach extern so, dass ich das erstmal nebenher laufen lasse und wenn ich dann tatsächlich vor einer Entscheidung stehe, mit meiner Verwaltung drüber rede.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • @Bremater: Nein, dass ist eine Frage der Eingruppierung nach TVL, bzw. nach einer eventuellen Übernahme ins Beamtenverhältnis der Dienst:klugschei:klugscheipostenbewertung.

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