Dienstliche Beurteilung einer Bewerbung zu einer anderen Behörde beifügen

  • Huhu zusammen,

    ich habe eine Frage an die Verwaltungsrechts-Experten hier, und zwar: Darf ich meine dienstliche Regelbeurteilung quasi als "Arbeitszeugnis" meiner Bewerbung beifügen, wenn ich mich als Landesbeamter bei einer Kommune bewerbe? Oder ist das verboten, weil irgendwie dienstliche Interna oder sowas?

    LG und danke schonmal

    Bommel

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Hallo, Bommel,

    ich bin nicht aus Baden-Württemberg, aber der Ablauf ist im Bundesgebiet wahrscheinlich überall gleich.

    Deine Beurteilung beizufügen ist vermutlich nicht erforderlich:

    Bewerbungen auf solche Ausschreibungen werden üblicherweise auf dem Dienstweg geschickt. Du reichst dein Bewerbungsschreiben an die Kommune über die Verwaltung deines Gerichts ein, die sie an deine personalführende Behörde (das müsste das OLG sein) weiterleitet. Wenn du dich in dem Bewerbungsschreiben mit der Einsichtnahme durch Dritte in deine Personalakte einverstanden erklärst, kann die Kommune darüber auch die Beurteilung in deiner Personalakte sehen.

    Es gibt in den einzelnen Ländern wohl Unterschiede, wie detailliert z.B. das Bewerbungsschreiben adressiert sein soll. In manchen Bundesländern werden alle Stationen angegeben, die deine Bewerbung durchläuft (einschließlich deiner eigenen Behörde), in anderen müsstest du nur "d. [Behördenleiter der Kommune] über [d. POLG]" anschreiben. Informiere dich über solche Feinheiten am besten bei einem Verwaltungsmitglied deines Vertrauens. :)

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Hallo, Bommel,

    ich bin nicht aus Baden-Württemberg, aber der Ablauf ist im Bundesgebiet wahrscheinlich überall gleich.

    Deine Beurteilung beizufügen ist vermutlich nicht erforderlich:

    Bewerbungen auf solche Ausschreibungen werden üblicherweise auf dem Dienstweg geschickt. Du reichst dein Bewerbungsschreiben an die Kommune über die Verwaltung deines Gerichts ein, die sie an deine personalführende Behörde (das müsste das OLG sein) weiterleitet. Wenn du dich in dem Bewerbungsschreiben mit der Einsichtnahme durch Dritte in deine Personalakte einverstanden erklärst, kann die Kommune darüber auch die Beurteilung in deiner Personalakte sehen.

    Es gibt in den einzelnen Ländern wohl Unterschiede, wie detailliert z.B. das Bewerbungsschreiben adressiert sein soll. In manchen Bundesländern werden alle Stationen angegeben, die deine Bewerbung durchläuft (einschließlich deiner eigenen Behörde), in anderen müsstest du nur "d. [Behördenleiter der Kommune] über [d. POLG]" anschreiben. Informiere dich über solche Feinheiten am besten bei einem Verwaltungsmitglied deines Vertrauens. :)

    Danke für deine Antwort! Hmm ich hatte zB gehört dass man bei einem Wechsel vom Land zu einer Kommune erstmal gar nichts an die personalverwaltende Stelle mitteilen muss, weil man dann ja den Dienstherrn wechselt. Wäre mir eigentlich dann auch ganz recht, wenn die Verwaltung da erstmal nix von mitkriegt… Deshalb auch die Frage, ob ich die Beurteilung einfach so direkt beifügen kann :D

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Danke für deine Antwort! Hmm ich hatte zB gehört dass man bei einem Wechsel vom Land zu einer Kommune erstmal gar nichts an die personalverwaltende Stelle mitteilen muss, weil man dann ja den Dienstherrn wechselt. Wäre mir eigentlich dann auch ganz recht, wenn die Verwaltung da erstmal nix von mitkriegt… Deshalb auch die Frage, ob ich die Beurteilung einfach so direkt beifügen kann :D

    Verständlich! Bewerbungen außerhalb vom Dienstweg gibt es auch, allerdings habe ich die selbst auf Beamtenebene noch nicht gesehen. Insofern muss ich also leider passen. Aus dem Stehgreif fällt mir nicht ein, was dagegen spricht, deine Durchschrift der Beurteilung auch deiner Bewerbung beizufügen, aber da würde ich an deiner Stelle weitere Antworten abwarten. ;)

    Was sich immer im Vorfeld empfiehlt: Hattest du wegen der Ausschreibung schon Kontakt mit der Kommune? Will sagen: Geht es dort tatsächlich um eine Neubesetzung oder schreiben die gerade nur eine Beförderung für jemanden aus?

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")


  • Verständlich! Bewerbungen außerhalb vom Dienstweg gibt es auch, allerdings habe ich die selbst auf Beamtenebene noch nicht gesehen. Insofern muss ich also leider passen. Aus dem Stehgreif fällt mir nicht ein, was dagegen spricht, deine Durchschrift der Beurteilung auch deiner Bewerbung beizufügen, aber da würde ich an deiner Stelle weitere Antworten abwarten. ;)

    Was sich immer im Vorfeld empfiehlt: Hattest du wegen der Ausschreibung schon Kontakt mit der Kommune? Will sagen: Geht es dort tatsächlich um eine Neubesetzung oder schreiben die gerade nur eine Beförderung für jemanden aus?

    Ja, wäre schon gut das sicher zu wissen. Auf der anderen Seite, was wollen sie denn machen, ich verrate ja jetzt keine schlimmen Amtsgeheimnisse wenn ich der Stadt weiterleite, welche Meinung man beim Land von mir hat. Wenn ichs nicht rauskriege dann mache ichs vllt einfach. Die Beurteilung war halt schon so gut, dass ich sie gerne beigefügt hätte:D

    Nene die Ausschreibung bezieht sich auf eine offene Stelle, hatte schon Kontakt zu zwei sehr netten Sachbearbeitern, einmal jemand aus der dortigen Personalabteilung und einmal einem evtl. künftigen Kollegen.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Reicht der Kommune nicht dein Abschlusszeugnis von der FH?

    Wie lange bist du denn schon bei Gericht (nach Abschluss deines Studiums).

    Schick doch erst einmal dein Abschlusszeugnis. Wenn die Kommune wirklich Interesse an dir hat, kann sie ja ein „Zwischenzeugnis“ Stand jetzt bei dir nachfordern.

  • ich habe eine Frage an die Verwaltungsrechts-Experten hier, und zwar: Darf ich meine dienstliche Regelbeurteilung quasi als "Arbeitszeugnis" meiner Bewerbung beifügen, wenn ich mich als Landesbeamter bei einer Kommune bewerbe?

    Ja.

    Oder ist das verboten, weil irgendwie dienstliche Interna oder sowas?

    Nein.

    Hallo, Bommel,

    ich bin nicht aus Baden-Württemberg, aber der Ablauf ist im Bundesgebiet wahrscheinlich überall gleich.

    Deine Beurteilung beizufügen ist vermutlich nicht erforderlich:

    Bewerbungen auf solche Ausschreibungen werden üblicherweise auf dem Dienstweg geschickt. Du reichst dein Bewerbungsschreiben an die Kommune über die Verwaltung deines Gerichts ein, die sie an deine personalführende Behörde (das müsste das OLG sein) weiterleitet. Wenn du dich in dem Bewerbungsschreiben mit der Einsichtnahme durch Dritte in deine Personalakte einverstanden erklärst, kann die Kommune darüber auch die Beurteilung in deiner Personalakte sehen. [...]

    Das ist ja völlig schräg. Habe ich noch nie gesehen und auch selbst noch nie gemacht.

    Die Frage wurde hier schon mehrfach durchgenommen mit unterschiedlichen Ansichten.

    Nene die Ausschreibung bezieht sich auf eine offene Stelle, hatte schon Kontakt zu zwei sehr netten Sachbearbeitern, einmal jemand aus der dortigen Personalabteilung und einmal einem evtl. künftigen Kollegen.

    Ob für die Stelle schon jemand gesetzt ist, wird auf dem Wege wohl eher nicht mitgeteilt. Indikator dafür ist üblicherweise der Detailgrad der Anforderungen in der Stellenausschreibung.

    Schick doch erst einmal dein Abschlusszeugnis. Wenn die Kommune wirklich Interesse an dir hat, kann sie ja ein „Zwischenzeugnis“ Stand jetzt bei dir nachfordern.

    Die Kommune wird kein Zwischenzeugnis nachfordern, sondern eine Anlassbeurteilung, falls die vorhandene Beurteilung außerhalb des "Gültigkeitszeitraums" liegt (bei uns darf sie max. ein Jahr alt sein). Das ist auch keine Frage davon, ob die Kommune Interesse hat oder nicht, sondern die letzte Beurteilung ist wesentlicher Bestandteil des Auswahlverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Reihung.

  • Beifügen.

    Ist ja kein Geheimnis im Sinne deiner Verschwiegenheitserklärung.

    Die Verwaltung darf die nicht an die Gerichtstafel hängen, aber was du damit machst, ist dein Bier.

    Hätte ich mich hier auf die Stelle des Hafenmeisters beworben, hätte ich meine Beurteilung sicherlich beigefügt und die Bewerbung wäre außerhalb des Dienstwegs gelaufen. Ggf. hätte ich eine neue Urkunde bekommen und tschüss...

  • Mir wurde empfohlen, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte beizufügen und die Dienststelle zunächst nicht zu informieren. Für den Fall, dass der neue Arbeitgeber (gleiches Land, aber anderes Ministerium) Interesse hat, wurde er gebeten vor Abforderung der Personalakte mich zu informieren, so dass ich dann die Dienststelle informiere und formal den Dienstweg eingehalten habe. Dadurch wird vermieden, unnötige Unruhe zu produzieren.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • [
    Nein.



    [quote='Sgt.Bommel','RE: Dienstliche Beurteilung einer Bewerbung zu einer anderen Behörde beifügen die Ausschreibung bezieht sich auf eine offene Stelle, hatte schon Kontakt zu zwei sehr netten Sachbearbeitern, einmal jemand aus der dortigen Personalabteilung und einmal einem evtl. künftigen Kollegen.

    Ob für die Stelle schon jemand gesetzt ist, wird auf dem Wege wohl eher nicht mitgeteilt. Indikator dafür ist üblicherweise der Detailgrad der Anforderungen in der Stellenausschreibung.

    Das finde ich wiederum etwas schräg. Ob sich nur an der Bewertung eines Dienstpostens etwas ändert oder ob tatsächlich neue Kollegen gesucht werden ist ja kein Geheimnis und das kann man wohl erwähnen. Die ganze Bewerbung wäre damit ja hinfällig. Die Ausschreibung ist auch sehr ausführlich gefasst, falls das tatsächlich von Belang ist. Aber diese Kaffeesatzleserei wird man sich sicher sparen können.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Also, für alle die es noch interessiert: Ich hab jetzt einfach doch mal nachgefragt. Die Verwaltungsleitung hier ist der Auffassung, dass ich nicht die sämtlichen Bewerbungsunterlagen nochmal an sie schicken muss. Ich kann mich erstmal ganz privat bewerben, sobald es ernster wird wollen sie aber eine Mitteilung. Alles rund um Einsichtnahme in Personalakte und Einverständniserklärung meinerseits hierzu wäre aber auf dem Dienstweg zu klären.
    Die dienstliche Beurteilung kann ich beifügen, die Entscheidung dazu läge wohl bei mir.

    Also alles in Butter ☺️👍

    Hat jemand zufällig Erfahrung damit, wie das mit der Rückforderung der Anwärterbezüge aussieht? Ich arbeite noch nicht 5 Jahre als Rpfl und habe gehört, dass das bei Bewerbungen in die freie Wirtschaft wohl zurückgefordert wird. Die Kommune ist aber ja eigentlich auch eine ö-r. Körperschaft und ich wäre dort weiter Beamter…

    LG an alle

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

  • Hat jemand zufällig Erfahrung damit, wie das mit der Rückforderung der Anwärterbezüge aussieht? Ich arbeite noch nicht 5 Jahre als Rpfl und habe gehört, dass das bei Bewerbungen in die freie Wirtschaft wohl zurückgefordert wird. Die Kommune ist aber ja eigentlich auch eine ö-r. Körperschaft und ich wäre dort weiter Beamter…


    Soweit mir bekannt erfolgt keine Rückforderung, wenn du "nur" den Dienstherrn wechselst, aber im öffentlichen Dienst bleibst.

    Nebenbei: Ich hoffe, du hast dir das gut überlegt und der Wechsel zur Kommune soll nicht nur eine Abkürzung auf dem Weg zurück in die Heimat sein - könnte nämlich auch eine Sackgasse sein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Also was ich so höre, sind alle, die in Kommunen pp. gewechselt sind, ausgesprochen zufrieden, was nicht zuletzt daran liegt, dass auch Berufsanfänger in kurzer Zeit A11 wurden.

    Aber das ist sicher ein anderes Thema.

    Hier wäre Sachbearbeitung Ordnungsamt und Häfen auch A11 gewesen.

  • Es gibt keine Rückforderung, solange Du im öffentlichen Dienst bleibst.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde


  • Hat jemand zufällig Erfahrung damit, wie das mit der Rückforderung der Anwärterbezüge aussieht? Ich arbeite noch nicht 5 Jahre als Rpfl und habe gehört, dass das bei Bewerbungen in die freie Wirtschaft wohl zurückgefordert wird. Die Kommune ist aber ja eigentlich auch eine ö-r. Körperschaft und ich wäre dort weiter Beamter…


    Soweit mir bekannt erfolgt keine Rückforderung, wenn du "nur" den Dienstherrn wechselst, aber im öffentlichen Dienst bleibst.

    Nebenbei: Ich hoffe, du hast dir das gut überlegt und der Wechsel zur Kommune soll nicht nur eine Abkürzung auf dem Weg zurück in die Heimat sein - könnte nämlich auch eine Sackgasse sein.

    Im Gegenteil, ich sehe mich auf meiner derzeitigen Behörde leider auf einer Sackgasse. Arbeitsklima gefällt mir nicht, um mich herum durchaus einige Kollegen die wohl schon vor längerer Zeit erfolglos ein Versetzungsgesuch gestellt haben und meins ist ja eben auch schon was länger her. Ich bleibe sogar in derselben Stadt, eine „Abkürzung nach Hause“ soll das also auf keinen Fall sein. Ich arbeite gerne bei der Justiz, aber hier sehe ich meine Situation leider ziemlich festgefahren und die Kommunen sind mit Sicherheit auch ein guter Arbeitgeber.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Also was ich so höre, sind alle, die in Kommunen pp. gewechselt sind, ausgesprochen zufrieden, was nicht zuletzt daran liegt, dass auch Berufsanfänger in kurzer Zeit A11 wurden.

    Aber das ist sicher ein anderes Thema.

    Hier wäre Sachbearbeitung Ordnungsamt und Häfen auch A11 gewesen.

    Habe ähnliches gehört. Ich hab immer mal wieder Stellenausschreibungen von Kommunen durchgeschaut, allerdings ist mir auch aufgefallen, dass viele Kommunen es nicht scheuen studierte Sachbearbeiter auf Stellen zu setzen, die bei A11 oder sogar A10 gedeckelt sind. Die Stelle, auf die ich mich bewerbe, hat dieselbe DP-Bewertung wie meine aktuelle.

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Es gibt keine Rückforderung, solange Du im öffentlichen Dienst bleibst.

    Wenn das so ist dann fällt mir sprichwörtlich ein Stein vom Herzen:) Das war jetzt noch so das einzige große Problem.

    Danke euch nochmal für die Antworten

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?
  • Also was ich so höre, sind alle, die in Kommunen pp. gewechselt sind, ausgesprochen zufrieden, was nicht zuletzt daran liegt, dass auch Berufsanfänger in kurzer Zeit A11 wurden.

    Aber das ist sicher ein anderes Thema.

    Hier wäre Sachbearbeitung Ordnungsamt und Häfen auch A11 gewesen.

    Habe ähnliches gehört. Ich hab immer mal wieder Stellenausschreibungen von Kommunen durchgeschaut, allerdings ist mir auch aufgefallen, dass viele Kommunen es nicht scheuen studierte Sachbearbeiter auf Stellen zu setzen, die bei A11 oder sogar A10 gedeckelt sind. Die Stelle, auf die ich mich bewerbe, hat dieselbe DP-Bewertung wie meine aktuelle.

    Das machen wir doch auch, Stickwort: Volljuristen als Rechtspfleger

  • Im Gegenteil, ich sehe mich auf meiner derzeitigen Behörde leider auf einer Sackgasse. Arbeitsklima gefällt mir nicht, um mich herum durchaus einige Kollegen die wohl schon vor längerer Zeit erfolglos ein Versetzungsgesuch gestellt haben und meins ist ja eben auch schon was länger her. Ich bleibe sogar in derselben Stadt, eine „Abkürzung nach Hause“ soll das also auf keinen Fall sein. Ich arbeite gerne bei der Justiz, aber hier sehe ich meine Situation leider ziemlich festgefahren und die Kommunen sind mit Sicherheit auch ein guter Arbeitgeber.


    Dass die Kommunen ein guter Arbeitgeber sind bestreite ich nicht. Die Justiz aber auch.
    Es kommt wie immer drauf an, wo man gerade steckt, allerdings hast du bei der Justiz definitiv mehr Möglichkeiten, woanders hinzukommen bzw. mal was anderes zu machen als bei einer Kommune. Natürlich bietet eine große Kommune auch viele verschiedene Tätigkeitsgebiete, aber ich weiß nicht, inwiefern da bei Bewerbungen eventuell Diplom-Verwaltungswirte bevorzugt werden. Insofern könnte es durchaus sein, dass du bei den wirklich attraktiven Stellen eher schlechte Chancen hast. Und A12 ist bei der Justiz (zumindest in BaWü) eigentlich locker drin.
    Ich gehe allerdings davon aus, dass du dich über deinen eventuellen zukünftigen Arbeitgeber umfassend informiert hast und wenn die Stelle, auf die du dich bewerben willst, einen passenden Dienstposten hergeben, ist ja alles im grünen Bereich ;).
    Ein Gedanke noch: mag sein, dass deine Situation gerade ziemlich festgefahren zu sein scheint. Aber es tun sich immer Möglichkeiten auf. Vielleicht nicht sofort, vielleicht auch nicht im nächsten halben Jahr, aber irgendwann geht dann doch die Tür auf.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Hi,
    bin etwas spät dran, aber kann die zu allem eigentlich Antworten geben.

    Habe nach meine Studium beim Land gearbeitet und bin dann zur Kommune. Habe 2 Mal intern gewechselt und dann nochmal zu einer anderen Kommune.

    Jetzt bin ich zurück zum Land als Rechtspflegerin … und glücklich darüber.

    Aufgrund des Wechsels musst du nichts zurückzahlen, da ebenso öffentlicher Dienst.

    Vor- und Nachteile sehe ich sowohl beim Land als auch der Kommune, Der wichtigste Vorteil als Rechtspfleger ist die sachliche Unabhängigkeit, die bist du nämlich los bei der Kommune.

    Zum Bewerbungsablauf sowohl vom Land weg als auch zum Land. Meine Bewerbungen liefen alle nicht über den Dienstweg. Die Einwilligung zur Einsicht in die Personalakte habe ich nach Aufforderung jedes Mal erteilt. Spätestens dann ist aber alle schon in trockenen Tüchern und der „alte“ Dienstherr sollte vorher von dir persönlich informiert werden.
    Deshalb würde ich das Zeugnis beifügen.

    Wie ist denn die Stelle bewertet auf die du dich bewirbst?

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