Ist es möglich, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Weg der Zwangsversteigerung Eigentum an zwei Parkplätzen, die im Sondereigentum eines WEG-Mitglieds stehen, erwirbt.
Nach der BGH-Rechtsprechung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft doch grundbuchfähig, so dass ein Erwerb doch möglich sein müsste. Oder übersehe ich da irgendetwas?