Genossenschaft wirtschaftliche Neugründung?

  • Haltet ihr es für plausibel, bei einer Genossenschaft wirtschaftliche Neugründung zu prüfen, wenn der Mitgliederbestand ausgetauscht wird und sich Firma, Gegenstand, Sitz und Vorstand ändern?
    Mich besorgen derartige Sitzverlegungen hierher. Solche Genossenschaften haben vermutlich überhaupt kein Kapital mehr. Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden.
    Ich kann mir vorstellen, dass ein Gutachten vom Prüfungsverband eingereicht werden muss, in welchem Aussagen zu den Geschäftsguthaben zu machen sind, und dass darauf ggf. Einzahlungen vorzunehmen sind, wenn der Summe der gezeichneten Anteile kein entsprechendes Kapital gegenübersteht.

  • Vorweg: bin kein Register-Rpfl, aber Vorstand einer Genossenschaft. Das sieht mir hier auch stark danach aus, dass die vorliegende Genossenschaft wirtschaftlich aus dem letzten Loch pfeift und die Puste ausgeht. Daher würde ich auch zur Strenge neigen, denn die Genossenschaft im neuen Gewand hat mit der alten nichts mehr zu tun.

    Rechtlich wird die Genossenschaft durch die Mitglieder getragen; bei einem völligen Austausch (bis auf einige wenige Handelnde vielleicht) ist es meiner Ansicht nach tatsächlich etwas Neues.

    Volkswirtschaftlich betrachtet dürfte ein Ende mit Schrecken wohl weniger schlimm sein als Schrecken ohne Ende. Die Idee mit dem Prüfungsverband ist gut, die haben nämlich auch das Interesse der redlichen Genossenschaften im Blick.

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