Ich hab da mal ein Problem mit einer Teilungserklärung.
Es wird unter anderem ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche einräumt, welche im Freiflächenplan grün markiert ist. Diese Fläche wird durchtrennt durch einen Weg, welcher nicht von dem Sondernutzungsrecht umfasst wird. Auf der einen Seite der grün markierten Fläche soll sich eine Gartenhütte befinden. An dieser wird dem gleichen Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Der hätte dann quasi ein Sondernutzungsrecht an der Gartenhütte und an dem unter der Gartenhütte befindlichen Boden, aber halt extra begründet und zugeordnet.
Das kommt mir nun irgendwie überflüssig und komisch vor oder hab ich hier einen Denkfehler? Freu mich über Meinungen!