Rechtsmittelbelehrung Abhilfe sofortige Beschwerde gegen VKH-Aufhebungsbeschlusss

  • Mahlzeit!

    Ich habe vor 2 Wochen die VKH aufgehoben, da der Ast der Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Nun habe ich eine sofortige Beschwerde samt ALGII Bescheid und Kontoauszügen auf dem Tisch. Daraus ergibt sich nach Berechnung weiterhin ratenfreie VKH. Ich würde also abhelfen und gleichzeitig meinen Aufhebungsbeschluss aufheben. Welche Rechtsmittelbelehrung packe ich unter diesen Beschluss? Ich tendiere zur Rpfl.-Erinnerung innerhalb 2 Wochen. :confused:

  • Ich kenne keinen Aktenbeschluss ?

    Ich mache da immer einen kurzen Beschluss, der dann an den Vertreter rausgeht, einfach, ohne Zustellungsnachweis.

  • (Weiter-)Beschwert ist die Landeskasse. Und die kriegt den Abhilfebeschluss weder zugestellt noch irgendwie bekannt gegeben. :) Ob die Bezirksrevision für die Landeskasse in dem Fall noch Rechtsmittel gegen die Abhilfe einreichen kann, ist streitig. Im Zöller findet sich eine Randnotiz, nach der ein Beschwerderecht der Staatskasse bei ratenfreier Weiterbewilligung vertretbar ist... aber das Fass habe ich noch nie aufgemacht und wenn es sich vermeiden lässt, werde ich das auch nie. *g*


    Fazit: Abhilfe, RMB hier m.E. entbehrlich.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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