Anklageschrift Kroatien

  • Ich habe eine Zustellung nach Kroatien in einer Strafsache (Anklageschrift nebst Anschreiben) auf dem Tisch.

    Für Zustellungsersuchen nach Art. 7 des entsprechenden Übereinkommens (EU-RhÜbk1959) ist der unmittelbare Geschäftsweg zwischen den Justizbehörden zulässig. Ich habe Rücksprache mit meiner Prüfstelle gehalten und diese hat mir gesagt, das liefe wohl über die jeweiligen Ministerien.

    Ich möchte die Anklageschrift übersetzen lassen, aber natürlich auch die entsprechenden Anschreiben.
    Da wir so etwas hier an unserer kleinen Behörde noch nicht hatten, bitte ich um Rat.

    Läuft das über die Prüfstelle, dann über das Ministerium?
    Was muss ich alles beifügen?
    Formuliere ich das Anschreiben frei?

    Vielen Dank schon mal!

  • Die zuzustellenden Schriftstücke sind in die kroatische Sprache zu übersetzen und zweifach beizufügen. Für das Ersuchen nimmst du den Vordruck 31b der RiVASt. Den gibt es in kroatisch. Die Eintragungen dort sind auch in kroatisch vorzunehmen. Da das in der Regel aber nur einzelne Worte sind, benutze ich nur einen Internet-Übersetzer für sowas. Hier findest du die zu ersuchende Behörde. Das Ersuchen ist zweifach über die Prüfstelle an die genannte Behörde zu senden. Falls du das Ersuchen benötigst, melde dich ruhig per PN.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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