Ich habe eine Zustellung nach Kroatien in einer Strafsache (Anklageschrift nebst Anschreiben) auf dem Tisch.
Für Zustellungsersuchen nach Art. 7 des entsprechenden Übereinkommens (EU-RhÜbk1959) ist der unmittelbare Geschäftsweg zwischen den Justizbehörden zulässig. Ich habe Rücksprache mit meiner Prüfstelle gehalten und diese hat mir gesagt, das liefe wohl über die jeweiligen Ministerien.
Ich möchte die Anklageschrift übersetzen lassen, aber natürlich auch die entsprechenden Anschreiben.
Da wir so etwas hier an unserer kleinen Behörde noch nicht hatten, bitte ich um Rat.
Läuft das über die Prüfstelle, dann über das Ministerium?
Was muss ich alles beifügen?
Formuliere ich das Anschreiben frei?
Vielen Dank schon mal!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!