Zahlungen für Dritten

  • Aus den zu der Erklärung eingereichten Kontoauszügen ergibt sich, dass auf das Konto des Antragstellers monatlich mehrfach wechselnde Bargeldeinzahlungen eingehen. Zugleich sind regelmäßig Zahlungen an ausländische Zahlungsempfänger zum Teil in wechselnder Höhe zum Teil in annähernd konstanter Höhe ersichtlich. Auf Nachfrage hat der Anwalt erklärt, sein Mandant würde von seinem Schwager Einzahlungen erhalten, um für ihn Raten zu bezahlen. Einen Nachweis diesbezüglich hat er nicht erbracht. Ich kann weder die Höhe noch den Zeitpunkt der Einzahlungen mit den angeblichen Ratenzahlungen in Einklang bringen.

    Das ganze hat für mich ein Geschmäckle nach Geldwäsche bzw. Schwarzarbeit.

    Zumindest würde ich die wiederkehrenden Bareinzahlungen als Einkommen werten, weil im das Geld zugeflossen ist. Eine Zahlungsverpflichtung des Antragstelllers gegenüber den Dritten besteht nicht und berücksichtigungsfähiger Aufwand liegt nicht vor.

    Wie würdet Ihr das einschätzen bzw. entscheiden?

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Wenn der Vortrag anhand der vorgelegten Nachweise nachvollziebar wäre würde ich den auch so berücksichtigen.

    Nachdem das aber nicht der Fall ist, würde ich es so machen wie du. Wenn entsprechende Nachfragen keinen Erfolg haben sollten, würde ich wie von dir vorgeschlagen entscheiden. Parteivortrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn er an Hand der vorgelegten Nachweise auch nachvollzogen werden kann.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Sehe ich auch so: Nicht berücksichtigen.

    Und zusätzlich mal die Abgabe an die STA, die können ja Prüfen, ob da Geld gewaschen wird.

    Habe ich schon mal in einem ähnlichen Fall gemacht, da gab es dann ein Strafverfahren, ich weiß aber nicht, wie es ausgegangen ist.

  • Auch ich sehe hier die Möglichkeit einer Geldwäsche - gibt es bei euch die Möglichkeit diesen Fall eurer "Geldwäschestelle" oder ähnliches zu melden? Sollte sich der Verdacht bei den Kollegen bestätigigen, wäre hier der nächste Schritt der Gang zur FIU (seitens der/dem Geldwäschestelle/Geldwäschebeauftragten).

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