Aus den zu der Erklärung eingereichten Kontoauszügen ergibt sich, dass auf das Konto des Antragstellers monatlich mehrfach wechselnde Bargeldeinzahlungen eingehen. Zugleich sind regelmäßig Zahlungen an ausländische Zahlungsempfänger zum Teil in wechselnder Höhe zum Teil in annähernd konstanter Höhe ersichtlich. Auf Nachfrage hat der Anwalt erklärt, sein Mandant würde von seinem Schwager Einzahlungen erhalten, um für ihn Raten zu bezahlen. Einen Nachweis diesbezüglich hat er nicht erbracht. Ich kann weder die Höhe noch den Zeitpunkt der Einzahlungen mit den angeblichen Ratenzahlungen in Einklang bringen.
Das ganze hat für mich ein Geschmäckle nach Geldwäsche bzw. Schwarzarbeit.
Zumindest würde ich die wiederkehrenden Bareinzahlungen als Einkommen werten, weil im das Geld zugeflossen ist. Eine Zahlungsverpflichtung des Antragstelllers gegenüber den Dritten besteht nicht und berücksichtigungsfähiger Aufwand liegt nicht vor.
Wie würdet Ihr das einschätzen bzw. entscheiden?