Hallo.
Die Suchfunktion hatte ich schon bemüht, allerdings meine Fallkonstellation nicht gefunden.
Eingetragen werden soll eine Wohnungsrecht mit Vorlöschungsklausel. Gemäß Bewilligung handelt es sich um ein rückstandsloses Wohnungsrecht, weshalb ich ohne Löschungserleichterung eintragen wollte. Der Notar teilte nunmehr mit, dass sich der Übernehmer verpflichtet habe bei Untergang der Baulichkeit diese wieder zu errichten. Bei Übernahme zum Inhalt der Dienstbarkeit gehörender Unterhaltspflichten kann eine Löschungserleichterung eingetragen werden. Notar verweist insoweit auf das Würzburger Notarhandbuch, 6. Auflage Teil II, Kapitel 7, Rz. 207.
Die Fundstelle liegt mir leider nicht vor. Kann jemand zufällig auf die Fundstelle zugreifen und mir grob den Inhalt umreißen?
Darüber hinaus hätte ich gern eine rechtliche Einschätzung.
Ohne die Fundstelle zu kennen meine ich, dass ein Wiederaufbau nicht zu den Unterhaltspflichten gehört.