Hallo zusammen,
ich muss zum ersten Mal einen Amtswiderspruch nach § 53 GBO eintragen.
In Abt. II war ein InsO-Vermerk eingetragen und wurde offensichtlich damals übersehen bei der Eintragung von 2 Sicherungshypotheken zugunsten des Finanzamtes ein Jahr später.
Soweit der Sachverhalt. Ich habe nun bei beiden Sicherungshyps in der Veränderungsspalte Abt. III jeweils einen Widerspruch eingetragen und die Rechte gerötet.
Muss zusätzlich auch noch in der Löschungsspalte 8-10 "Gelöscht am....." eingetragen werden?