Es wurde im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von 2.971,00 € hinterlegt aufgrund einer Flurbereinigung durch das Flurneuordnungsamt.
Empfangsberechtigte sind zwei Personen bzw. deren Rechtsnachfolger zu je 1/2.
Die benannten Empfangsberechtigten sind um 1880 geboren.
Von einem Empfangsberechtigen wurde nun lückenlos die Erbfolge nachgewiesen. Der Erbe als Rechtsnachfolger des einen Empfangsberechtigten beantragt die Auszahlung des hälftigen Betrages an sich.
Kann ich die Hälfte des Betrages nun auszahlen oder benötige ich die Zustimmung der Rechtsnachfolger des anderen Empfangsberechtigten?
Dadurch dass bei der Empfangsberechtigung der Anteil 1/2 angegeben ist tendiere ich dazu die Hälfte des eingezahlten Betrages an die Rechtsnachfolger des einen Empfangsberechtigten auszuzahlen.
Was meint ihr?