Öfter mal was neues, ich hoffe, ihr könnt helfen
IK-Verfahren mit RSB-Antrag. Verfahren ist abschlussreif, es wird Versagungsantrag gestellt. Weiterhin hat der Hauptgläubiger Feststellungsklage bezüglich seiner Forderung erhoben bzw. der bereits anhängige Rechtsstreit wurde wieder aufgenommen (vom Verwalter bestritten). RSB wurde nun rechtskräftig versagt, der Feststellungsrechtsstreit zieht sich durch sämtliche Instanzen und läuft und läuft und läuft....
Das Verfahren an sich müsste jetzt eingestellt werden, ob nach § 211 oder 207 InsO ist noch nicht ganz klar. Was ist jetzt aber mit dem Rechtsstreit? Tritt da jetzt der Schuldner wieder ein? Zu einer Verteilung wird es nicht kommen, insofern bringt dem Gläubiger die Feststellung zumindest im Verfahren nichts.