Berufsbezeichnung nach Abschluss


  • Man erwirbt auch keinen Abschluss als Rechtspfleger oder Justizsekretär, sondern die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder mittleren Dienst (oder wie auch immer das jetzt heißt).


    Mhm. Also ich habe irgendwo eine Urkunde rumliegen, in der steht, dass mir der Hochschulgrad "Dipl-Rpfl (FH)" verliehen wird.
    Abgesehen davon bleibe ich dabei: Beamter ist kein Beruf. Sonst wären ja auch Lehrer keine Lehrer, sondern nur "Beamte".

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Das ist sehr lustig, weil ich vor vielen, vielen Jahren von meinem Standesbeamten schulmäßig belehrt wurde, dass ich auf die Frage nach meinem Beruf nicht mit "Finanzbeamter" antworten könne. Das sei nicht mein Beruf. Die weitere ausschweifende Begründung hab ich vergessen, aber in die Heiratsurkunde trug er dann "Steuerinspektor" ein. :cool:

    Zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens "Heirat" überreichte er dann meiner Frau ein Kochbuch. Ich kann es bis heute noch nicht fassen. :eek:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens "Heirat" überreichte er dann meiner Frau ein Kochbuch. Ich kann es bis heute noch nicht fassen. :eek:


    :wechlach::wechlach:
    Lass mich raten: Ihr habt auch ein Kaffeeservice geschenkt bekommen?
    Zum Glück haben sich die Zeiten geändert.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • vlt. schreibt mal eine/rInnen ne Diplomarbeit drüber :D
    @ Andreas: könnte wettbewerbsrechtlich heikel werden, vgl. OLG Karlsrune, Urt. v. 22.08.2012, Az. 4 U 90/12; welches aber als Beispiel wiederum den Regierungsdirektor a.D. anführt, der doch wiederum zur Führung berechtigt wäre, jedenfalls nach § 86 III BBG diese Bezeichnung zu führen). BBG gilt i.Ü.über § 46 DRIG für die Richter/innen.
    ABer das ganze wird sich eh nicht lösen lassen.....
    Das Argumet, Beruf ist, das, was mensch abgeschlossen hat, ist Blödsinn ! Ein Freund von mir hat einen Dr., mehrere MA und ist als Nichtinformatiker als Datenschutzbeauftragter tätig, hat noch einen Lehrauftrag an der Uni, allerdins außerhalb des EDV Bereichs, ist der nun Dr. xy, und MA 1) und MA 2) oder ist der berufslos, weil er nicht in seinem "Lehrberuf" tätig ist.... ja schon seltsam.... Ein anderer Freund von mir - leider schon verstorben - Dr. phil. noch etliche MA, war Studiendirektor, und auch noch als Lehrer tätig, hm welchen Beruf hat er ? welches Schweinderl nehmen wir denn....
    Also bitte nicht Ausbildungsberuf, Amt, Funktion und Dienstbezeichnung durcheinanderwerfen !
    Ich werde - wenn es soweit ist - den Begriff "Privatier" präferieren und mich auf die Latifundien zurückziehen :D Dies ist kein Beruf, aber eine Haltung

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Zum Berufsbild des Rechtspflegers gehören auch Tätigkeiten in der Gerichtsverwaltung, obwohl die nicht im RPflG stehen. Ich hätte daher keine Bedenken, den Geschäftsleiter eines Gerichts als "Rechtspfleger" zu bezeichnen, selbst wenn dieser gar keine Rechtspflegertätigkeit im Sinne des RPflG mehr ausübt.

  • Meine Frau und ich waren letzte Woche beim Pfarrer zum Traugespräch - als der Pfarrer mich nach dem Beruf fragte, sagte ich ganz selbstverständlich: Dipl.-Rechtspfleger (FH). Nur Justizbeamter fand ich nicht passend und meine Amtsbezeichnung erst recht nicht.

    Klar ist das "nur" der erworbene, akademische Grad. Für mich ist das aber auch mein Beruf den ich erlernt/studiert habe. Denke wie einige zuvor schon sagten, scheiden sich daran auch die Geister, insbesondere wenn man etwas erlernt hat und nach 3 Weiterbildungen später als etwas ganz anderes arbeitet.

  • Um‘s kurz zu machen: In meinem Diplom zumindest ist das als "Hochschulgrad Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule) / Dipl.-Rpfl. (FH)" angegeben. Die Urkunden werden binär gegendert, in deinem Fall also entsprechend Diplom-Rechtspflegerin.
    “Rechtspflegerin“ ohne das Diplom ist lediglich deine Berufsbezeichnung.

    Wie man das im Alltag aber genau angibt, ist denke ich mal jedem nach gusto überlassen, solange du dir nicht einen Doktor dazu erfindest ;)

    Nach § 12 RPflG musst du deiner Unterschrift im beruflichen Schriftverkehr sowie bei der Aufnahme von Urkunden das Wort „Rechtspfleger“ beifügen, wobei auch hier die Praxis kein Problem mit der weiblichen Form hat.

    Fun Fact: Ich hatte im Studium einen Vermieter, der sich bei an ihn gerichteten Briefen gar als „Dipl. Ing.“ hat anreden lassen - so übergroß ist mein Ego dann aber doch nicht^^

    LG

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!