Man erwirbt auch keinen Abschluss als Rechtspfleger oder Justizsekretär, sondern die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder mittleren Dienst (oder wie auch immer das jetzt heißt).
Mhm. Also ich habe irgendwo eine Urkunde rumliegen, in der steht, dass mir der Hochschulgrad "Dipl-Rpfl (FH)" verliehen wird.
Abgesehen davon bleibe ich dabei: Beamter ist kein Beruf. Sonst wären ja auch Lehrer keine Lehrer, sondern nur "Beamte".