Berufsbezeichnung nach Abschluss

  • Hallo liebe (zukünftige) Kollegen,

    ich habe eine leicht dümmliche Frage: Wie ist meine genaue Berufsbezeichnung nach Bestehen der Ausbildung?

    Ich bin etwas verwirrt wegen dem „Diplomgrad“ der verliehen wird. Wenn ich also bei privaten Angelegenheiten meinen Beruf angeben muss z. B. bei Behörden etc. bin ich dann Dipl. Rechtspflegerin (FH) oder nur Rechtspflegerin?

    Ersteres erscheint mir als richtig, hört sich für mich aber etwas blöd an, da ich ja keine Diplomarbeit in dem Sinne schreibe, sondern den Grad nur mit dem Abschluss als solches bekomme.

    Mir geht es nicht um persönliche Präferenzen, sondern wie es offiziell vorgesehen ist.

    viele Grüße ������

  • Wenn schon, dann Dipl.-Rpflin. (FH) und Rechtspflegerin. Soviel Zeit muß sein.:klugschei:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und dann wäre da noch die Justizinspektorin als Amtsbezeichnung.
    Oder -auf die Spitze getrieben-:
    Justizinspektorin Dipl.-Rechtspflegerin (FH) XYZ als Rechtspflegerin.
    Kommt super auf gerichtlichen Schreiben ! ;)

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Und dann wäre da noch die Justizinspektorin als Amtsbezeichnung.
    Oder -auf die Spitze getrieben-:
    Justizinspektorin Dipl.-Rechtspflegerin (FH) XYZ als Rechtspflegerin.
    Kommt super auf gerichtlichen Schreiben ! ;)

    Dem muss ich widersprechen. Es heißt mittlerweile Rechtspflegeinspektorin (oder ist das Länderding? Keine Ahnung xD)! Also Rechtspflegeinspektorin Dipl.-Rechtspflegerin (FH) als Rechtspflegerin :teufel:

  • Und dann wäre da noch die Justizinspektorin als Amtsbezeichnung.

    Genau.

    Amtsbezeichnung: JI
    Berufsbezeichnung: Rechtspfleger (beachte auch die zwingende Verwendung im Rahmen des § 12 RPflG)
    Akad. Grad: Dipl.-RPfl. (FH).

    Wobei die Amtsbezeichnung nach den Beamtengesetzen der Länder im Übrigen in aller Regel auch außerdienstlich geführt werden kann, ebenso natürlich der akad. Grad.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Wobei die Amtsbezeichnung nach den Beamtengesetzen der Länder im Übrigen in aller Regel auch außerdienstlich geführt werden kann, ebenso natürlich der akad. Grad.

    Da legt der Dienstherr großen Wert drauf, dass der ausgeschiedene Beamte seine
    Dienstbezeichnung nicht mehr führen darf. Anlässlich meiner Entlasssung aus dem
    Beamtenverhältnis (auf eigenem Antrag), wurde mir mit der Übergabe der Entlass-
    urkunde schriftlich mitgegeben, dass ich damit meinen Titel JI verloren habe. Ich
    darf mich auch nicht JI a.D. nennen.

    Im Gegensatz zur Pensionärin. Meine Frau darf sich weiterhin als <Dienstgrad> a.D.
    bezeichnen. Sie bleibt ja Beamtin, halt im Versorgungszustand.

    Im Rechtsverkehr unterzeichne ich ab und an mit Dipl.Rfpl. (FH). Denn das ist meine
    erworbene Qualifikation aufgrund des Abschlusses an der damaligen Rechtspfleger-
    schule in Schwetzingen. Wir Oldies mussten noch 100 DM für die Nachdiplomierung
    bezahlen.

    Grüße wohoj

  • Mußt Du MIR nicht erzählen. Sonst hätte ich ja glatt Verwandtschaft im Ausland! :wechlach:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hallo liebe (zukünftige) Kollegen,

    ich habe eine leicht dümmliche Frage: Wie ist meine genaue Berufsbezeichnung nach Bestehen der Ausbildung?

    Ich bin etwas verwirrt wegen dem „Diplomgrad“ der verliehen wird. Wenn ich also bei privaten Angelegenheiten meinen Beruf angeben muss z. B. bei Behörden etc. bin ich dann Dipl. Rechtspflegerin (FH) oder nur Rechtspflegerin?

    Ersteres erscheint mir als richtig, hört sich für mich aber etwas blöd an, da ich ja keine Diplomarbeit in dem Sinne schreibe, sondern den Grad nur mit dem Abschluss als solches bekomme.

    Mir geht es nicht um persönliche Präferenzen, sondern wie es offiziell vorgesehen ist.

    viele Grüße ������

    Ich bin gerade etwas verwirrt. Man braucht KEINE Diplomarbeit mehr schreiben und ist trotzdem Diplom-Rechtspfleger(in)? :gruebel:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Das ist ja nichts Neues. Das Bestehen der Prüfung reicht in einigen Bundesländern. :cool:

  • Diplomarbeit ist auch ein "Länderding".

    In Bayern haben wir damals zwar eine geschrieben, aber je in 5er-Teams eine Arbeit. :gruebel: Kam mir auch komisch vor, aber man bettelt ja nun nicht gerade um ordentliche Arbeit...

    Zur Vergleichlichkeit der Studienabschlüsse ist eigentlich eine entsprechende Diplomarbeit gefordert. Aber da wir ja unvergleichlich sind, braucht es das nicht in allen Ländern - nein, im Ernst: Wir werden ja (nur) für den eigenen Dienstherrn ausgebildet, da braucht es idR keine Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse (schon gar nicht international, Stichwort "Bologna"). Und die paar, die dann im Laufe ihres Berufslebens woanders unterschlupfen, da muss der Dienstherr keine Rücksicht drauf nehmen.

    Ich nehme für mich nicht in Anspruch, wissenschaftlich ausgebildet worden zu sein. Das Niveau war zweifelsohne hoch, aber eben aus meiner Sicht nur ansatzweise wissenschaftlich. Aber mir genügt's...

  • Das wusste ich bislang nicht. Sorry. Bei uns bekam man nur ein Diplom, wenn man auch eine Diplomarbeit geschrieben hat. Bisschen ungerecht. Aber das sind ja so einige Dinge im Leben.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Das

    ...
    auf die Spitze getrieben-:
    Justizinspektorin Dipl.-Rechtspflegerin (FH) XYZ als Rechtspflegerin.
    ...


    hat mE dort auch nichts zu suchen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wir werden ja (nur) für den eigenen Dienstherrn ausgebildet, da braucht es idR keine Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse (schon gar nicht international, Stichwort "Bologna"). Und die paar, die dann im Laufe ihres Berufslebens woanders unterschlupfen, da muss der Dienstherr keine Rücksicht drauf nehmen.

    So ist es. Ob der Diplom-Titel (außerhalb) viel weiterhilft sei dahingestellt.
    Auf jeden Fall hat mir die Ausbildung zum Rechtspfleger sehr viel gebracht.
    Wenn jemand nach meinem beruflichen Status frägt, antworte ich regelmäßig,
    ich bin gelernter Rechtspfleger.

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