Guten Morgen,
(wir haben noch nicht die eAkte), mein Frege/Keller/Riedel Insolvenzrecht, 8. Auflage sagt in RN 1574, dass die Anmeldeunterlagen im Original zur Einsicht niederzulegen sind. Nun kam die beA-Pflicht 130d ZPO. Konsequenz: Es kommen auch ganze Tabellen einschließlich Anlagen per beA. Das sind unserer Ansicht nach aber nicht die Originale.
Hat sich da was geändert?