Sicherung der Mietpreisbindung und des Belegungsrechts als bpD

  • Hallo.

    Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer bpD vor. Eigentümer bewilligt die Eintragung einer bpD zur Sicherung der Mietpreisbindung und des Belegungsrechts zugunsten der Stadt XY. Dem Eigentümer ist es untersagt die Wohnungen ohne Zustimmung der Stadt XY für die Dauer des Belegungsrechts Personen zur Nutzung zu überlassen.
    M.E. kein zulässiger Inhalt für eine bpD- allerdings irritiert mich die Mietpreisbindung ein wenig. Hat hier jemand weitergehende Erkenntnisse?

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Inhalt einer Dienstbarkeit kann gem. §§ 1018, 1090 BGB auch ein Unterlassen sein.
    Das Verbot, die Wohnung an andere Personen als an die von der Berechtigten (= Stadt) benannten zu vermieten,
    wäre daher m.E. als Belegungsrecht eintragungsfähig.
    Für das Verbot, die Wohnung zu einem höheren Mietzins als dem von der Berechtigten festgelegten zu vermieten,
    dürfte das gleiche gelten.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Ohne den genauen Inhalt der Vereinbarung zu kennen, tippe ich auf ein sogenanntes "Wohnungsbesetzungsrecht". Unter diesem Stichwort findest Du bestimmt etwas, was Dir in Deinem speziellen Fall weiterhilft.

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