Hallo.
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer bpD vor. Eigentümer bewilligt die Eintragung einer bpD zur Sicherung der Mietpreisbindung und des Belegungsrechts zugunsten der Stadt XY. Dem Eigentümer ist es untersagt die Wohnungen ohne Zustimmung der Stadt XY für die Dauer des Belegungsrechts Personen zur Nutzung zu überlassen.
M.E. kein zulässiger Inhalt für eine bpD- allerdings irritiert mich die Mietpreisbindung ein wenig. Hat hier jemand weitergehende Erkenntnisse?