Hallo zusammen!
Mir ist da ein ganz dummer Fehler unterlaufen :
Ich habe in der Sache einen KfB für die II. Instanz erlassen und nicht gesehen, dass zu diesem Zeitpunkt schon ein KfB für die I. und II. Instanz in der Welt war. Ich habe somit die Kosten für die II. Instanz doppelt festgesetzt. Der zweite, falsche KfB wurde der Klägerseite, die die Kosten trägt, am 09.02.2022 zugestellt. Von der Beklagtenseite, die die vollstreckbare Ausfertigung bekommen hat, liegt noch kein Empfangsbekenntnis vor.
Bisher hat keine der beiden Seiten sofortige Beschwerde eingereicht oder einen Antrag auf § 319 ZPO gestellt. Gibt es jetzt aber trotzdem eine Möglichkeit, den falschen ("überzähligen") KfB irgendwie aus der Welt zu schaffen?
Danke schon mal im Voraus