Hallo! Ich bin Rechtspflegerin bei einem ganz kleinen AG und versuche mich durch die seltenen Vermögensabschöpfungssachen mehr schlecht als recht durchzuarbeiten. Ich habe aber jetzt eine Sache, in der ich nicht sicher bin, was ich zu veranlassen habe. Zum Kassensturz hatte ich von meinen beiden Geschädigten keine Anmeldung, wohl aber die Zahlung des Wertersatzes durch den Verurteilten. Was nun? Schreibe ich die Geschädigten nochmal an? Müssen sie jetzt einen Titel vorlegen für eine Auszahlung innerhalb der 2 jährigen Titelausschlussfrist oder drücke ich im Falle einer verspäteten Anmeldung beide Augen zu um die Sache abschließen zu können?
Was für eine Rolle spielt die 10jährige Vollstreckungsverjährungsfrist?