Hinterlegung aus Arrestbefehl

  • Es liegt ein Versäumnisbeschluss des Familiengerichts vor, nachdem der Antragsgegner u.a. verpflichtet wird, Kindesunterhalt zu zahlen.
    Zur Sicherung künftiger Unterhaltsansprüche der Kinder hat die Antragstellerin einen Arrestbefehl des Familiengerichts erwirkt, wonach die Forderung des Antragsgegners gegenüber den Käufern einer gemeinsamen Immobilie der Eheleute (Antragstellerin und Antragsgegner) aus einem notariellen Kaufvertrag gepfändet wird.
    Die Käufer haben den anteiligen Kaufpreis der Immobilie hinterlegt.
    Die Antragstellerin beantragt die anteilige Herausgabe des Unterhalts aus dem Arrestbefehl.
    Genügt der Arrestbefehl für die Herausgabe oder muss die Antragstellerin den gesicherten, künftigen Unterhalt noch pfänden?

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