Ich habe ein Vermögensverzeichnis nach § 1640 BGB, wegen Erbschaftsanfall bei einem minderjährig Kind, beim dessen gesetzlichen Vertreter angefordert.
Der Wert des Erbteils ist unter 15.000,00 € Euro.
Von der Kostenerhebung wird abgesehen.
Trotzdem muss ich eine Kontierung vornehmen (lt. Bezirksrevisor).
Deshalb benötige ich eine KV-Nr.. Leider finde ich keine passende.
Wisst Ihr diese?
Vielen Dank.