Hallo,
folgender Fall: Der Beklagte kassiert ein VU. Kläger vollstreckt daraus, obwohl gegen das VU Einspruch eingelegt wird. Im Vollstreckungsverfahren bedient sich der Beklagte anwaltlicher Hilfe, sodass die Nr. 3309 VV-RVG anfällt. Dann liegt es doch nahe, diese Gebühr im Wege eines Inzidentantrages nach § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO ersetzt zu verlangen, oder?
Danke!
DD