Moin zusammen,
immer wieder was Neues!:D
Das Grundbuch sieht wie folgt aus:
1. A zu 1/2 Anteil
2. A und B in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil.
C (=Pfändungsgläubiger) hat wie folgt aus dem PfüB hinsichtlich A gepfändet: 'Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft am Grundstück... ; auf Teilung des Erlöses und auf Auszahlung des der Schuldnerin (hier A) zustehenden Erlösanteils.
Hat C
a) nur den Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (A=C gegen A und B)?
Im PfüB ist A (=Schuldnerin) nicht als Drittschuldnerin aufgeführt. Das wäre dann ein Vollstreckungsmangel.
b) auch das große Antragsrecht und kann tatsächlich die Vollstreckung des gesamten Grundstücks erwirken?
Besten Dank für Eure Mithilfe.