Teilungsversteigerung Antragsrecht Pfändungsgläubiger

  • Moin zusammen,

    immer wieder was Neues!:D

    Das Grundbuch sieht wie folgt aus:
    1. A zu 1/2 Anteil
    2. A und B in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil.
    C (=Pfändungsgläubiger) hat wie folgt aus dem PfüB hinsichtlich A gepfändet: 'Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft am Grundstück... ; auf Teilung des Erlöses und auf Auszahlung des der Schuldnerin (hier A) zustehenden Erlösanteils.

    Hat C
    a) nur den Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (A=C gegen A und B)?
    Im PfüB ist A (=Schuldnerin) nicht als Drittschuldnerin aufgeführt. Das wäre dann ein Vollstreckungsmangel.
    b) auch das große Antragsrecht und kann tatsächlich die Vollstreckung des gesamten Grundstücks erwirken?

    Besten Dank für Eure Mithilfe.

  • Wieso "auch" das große Antragsrecht? Die Pfändung ist eindeutig auf die (es gibt nur eine!) Bruchteilsgemeinschaft gerichtet.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich denke auch, dass sich das Problem zu b) erübrigt haben dürfte.
    Die Versteigerung ist eindeutig auf die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft gerichtet. Das schließt dann die Erbengemeinschaft (als Miteigentümer) ein.
    Soweit bin ich jetzt klar!:)

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