Rückkehr aus der Elternzeit

  • Hallo,

    mich habe eine Frage zur Rückkehr aus der Elternzeit.
    Hat man nach Ende der Elternzeit einen Anspruch auf seine alte Stelle oder kann man auch einfach an eine andere Stelle, anderes Gericht in einer anderen Stadt versetzt werden ?
    Hat es ggf. Auswirkungen bzgl. der Stelle wenn man vor der Elternzeit auf 100 % war und nach der Elternzeit auf Teilzeit geht ?

    Vielen Dank vorab

  • Da man beamtenrechtlich jederzeit versetzt werden kann, besteht auch kein Anspruch darauf, wieder am "alten" Gericht und erst recht nicht im früheren Dezernat eingesetzt zu werden. Verhandeln ist erlaubt und sinnvoll, muss allerdings nicht zwingend zum Ziel führen. :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • In Brandenburg wäre eine andere Verwendung als vor der Elternzeit allerdings mitbestimmungspflichtig. Für RLP weiß ich es nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich hatte in Niedersachsen eine Planstelle, bevor ich in Elternzeit gegangen bin, die mir garantiert hat, dass ich zum gleichen Gericht komme. Die Abteilung hatte sich bei der Rückkehr aber geändert.

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