Eintragung des Gründungsstocks bei VVaG

  • Hallo zusammen,

    heute habe ich mal wieder eine Frage an euch:

    Gem. § § 187 I Nr. 3 VAG und auch gem. § 43 Nr. 3 HRV ist bei einem VVaG der Gründungsstock im Handelsregister in Spalte 3 einzutragen.
    Es finden sich aber bei unserem und anderen Registergerichten eingetragene VVaGs, bei denen dort nichts oder nur „Kein Gründungsstock“ o. ä. eingetragen ist.

    Wisst ihr, ob ein VVaG zwingend einen Gründungsstock haben muss (so liest sich § 178 VAG auf jeden Fall), ob das schon immer so war und ob man, wenn er keinen hat, auf eine Eintragung in Spalte 3 einfach verzichtet?

    Für eure Gedanken bedanke ich mich schon!

    Viele Grüße!

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