• Hallo,

    hinterlegt werden soll eine gepfändete Miete, da der Vermieter/Eigentümer verstorben ist. Die Pfändung läuft doch eigentlich weiter und wirkt gegen die Erben, so dass die Miete weiter vom Mieter an den Pfändungsgläubiger ausgezahlt werden kann.

    Ein Hinterlegungsgrund liegt dann doch nicht vor, Oder?

  • Es besteht ein Hinterlegungsgrund, insoweit dem Mieter die Erben nicht bekannt sind bzw. von diesem nicht in Erfahrung gebracht werden können oder aber die Erben sich uneinig sind, zu welchen Händen die Miete gezahlt werden soll. So zumindest mein Kenntnisstand.

    Update: Habe den Sachverhalt scheinbar falsch verstanden. Der verstorbene Vermieter war der Schuldner. Dann muss der Mieter die gepfändete Miete nach wie vor an den Gläubiger abführen.

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