Guten Morgen,
ich soll einen Nießbrauch eintragen, wobei der Berechtigte an den Grundstückseigentümer ein Entgelt zu zahlen hat. Dieses besteht aus einem Grundentgelt und einem Zinsänderungsgeld. Letzteres orientiert sich an der künftigen Entwicklung des Referenzzinssatzes EURIBROR und wird jährlich angepasst. Das Entgelt selbst wird ja unter Bezugnahme auf die Bewilligung eingetragen. Aber was ist mit diesem Zinsentgelt? Handelt es sich hier um eine Wertsicherungsklausel, die ich dann im Grundbuch mit verlautbare? Oder genügt hier auch die Bezugnahme auf die Bewilligung?