Hallo,
es liegen zwei Verfahren vor, in denen die 30-jährige Hinterlegungsfrist für die hinterlegten Sparbücher abgelaufen ist. Das zuständige Nachlassgericht kann kein Fiskuserbrecht feststellen, da bereits in beiden Verfahren ein Teilerbschein erteilt wurde.
Wir hatten versucht, über §§ 21, 22 nds. HintG den Verfall zugunsten des Landes mit Beschluss festzustellen. Der zuständige Sachbearbeiter in dem Referat der Staatserbschaften berichtete jedoch, dass die Banken sich weigern, das Geld von den Sparbüchern aufgrund dieses Beschlusses an den Fiskus auszuzahlen. Die Banken bestehen auf die Feststellung des Fiskuserbrechts, was jedoch aufgrund des Vorliegens der Teilerbscheine in beiden Verfahren nicht möglich ist.
Es wird nun überlegt, wie weiter zu verfahren ist.
Wir würden uns freuen zu erfahren, ob andere Gerichte dieses Problem bereits ebenfalls hatten und wie damit umgegangen wurde.
Vielen Dank für die Rückmeldung.