Würde Ihr im startenden Asylverfahren die Asylverfahrensberatung (AVB) die zweistufig
als Gruppen- oder Individualberatung angeboten wird, als anderweitige Hilfe ansehen?
Die Inanspruchnahme ist freiwillig, unabhängig und kostenlos. Sie hat keine Einfluss auf die Asylentscheidung.
Das ganze läuft über § 12 a AsylG.
Wie seht Ihr das?
In meinem Fall ist noch nichts passiert. Es soll ein Antrag auf Asyl gestellt werden. Unterlagen wurden zugesandt und
die Antragsteller wollen jetzt im Wege der Beratungshilfe beraten werden ohne zunächst diese Möglichkeit wahrgenommen zu haben.
Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Ich sehe das zum ersten Mal hier.