Jurastudium nach Rechtspflege

  • Hallo, ich studiere gerade Rechtspflege in Baden- Württemberg. Nun habe ich während dem Studium gemerkt, dass ich doch gerne noch weiter studieren möchte. Ich würde nach dem Studium am liebsten Jura studieren.
    Nun meine Frage: Hat jemand selbst Rechtspflege und anschließend Jura studiert und kann ggf. von seinen Erfahrungen berichten?
    Hat man durch das Rechtspflegestudium schon etwaige Vorteile, fällt einem das Jurastudium leichter?
    Wie könnte man sich das Studium finanzieren (Bafög gibts beim Zweitstudium ja nicht mehr)?
    Müsste man die Anwärterbezüge zurückzahlen?
    ,,Lohnt'' sich das Studium?
    Vielen Dank für alle Erfahrungen oder Meinungen zu diesem Thema.
    Vor allem zu der Frage, ob die Bezüge zurückgezahlt werden müssen, habe ich verschiedenes gehört, alles aber nur vom Hörensagen.

  • Meiner persönlichen Erfahrungen nach fällt einem das Jurastudium nach einem Rechtspflegerstudium (und am besten etwas Praxiserfahrung) durchaus leichter, wobei sich die Vorteile auf Teile des Zivilrechts und ein "juristisches Grundverständnis" beschränken. Teilweise gibt es die Möglichkeit, sich Scheine oder Praktika anrechnen zu lassen.

    Zum Finanzieren eignet sich eine Teilzeitstelle als Rechtspfleger, was natürlich vorausgesetzt, dass die Dienstbehörde da mitspielt. Ansonsten einen studentischen Job und zusätzlich Wohngeld.

    Die Frage, ob es sich lohnt ist schwierig zu beantworten und hängt natürlich stark von deinem Examensergebnis und der späteren Tätigkeit ab. Ich habe derzeit etwa 1.200 EUR netto im Monat mehr raus als ich als Rechtspfleger in der entsprechenden Altersstufe bei A11/A12 hätte. Allerdings hatte ich 8 Jahre Gehaltsverlust. Zusätzlich muss man natürlich berücksichtigen, dass man es sich als Rechtspfleger bequem einrichten und die Belastung überschaubar halten kann, was sicher auch in einer Behörde (und je nach Einsatzort als Richter) möglich ist, aber meiner bisherigen Erfahrung nach nicht als Anwalt. Zudem sind die Sicherheit des Arbeitsplatzes und eine mögliche Familienplanung weitere Vorteile gegenüber einer Tätigkeit als Volljurist in der freien Wirtschaft.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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