Mehraufwandswintergeld

  • Aufgrund eingetretender Änderungen wurden Lohnunterlagen eingereicht wobei ich auf Wintergeld (Mehraufwand) gestoßen bin. Gezahlt werden 1€ pro Stunde ohne Abzüge. Im Januar waren es 112€ und im Februar 136€. Es erging der Hinweis, dass dies ein zweckbestimmte Einnahme in den beiden Wintermonaten sei.

    Wie geht ihr damit im Hinblick auf § 115 ZPO um? Aufteilung auf 12 Monate?

    Hab bei meinen Recherchen bisher nichts dazu gefunden.

  • Aufteilung auf 12 Monate bietet sich an, wenn denn überhaupt soviele Einkommensnachweise vorliegen. Ansonsten kann man den Durchschnitt eben nur aus 3 Monaten o. ä. berechnen.

    Das Wintergeld darf nur für den halben Dezember sowie Januar und Februar gezahlt werden. Und du brauchst doch nicht die Nachweise fürs ganze Jahr, um den Betrag durch 12 zu teilen.

    Grundsätzlich ist das eine Zusatzleistung für winterbedingte Mehrkosten was Kleidung und so angeht. Wüsste daher spontan nicht, warum man es nicht als Einkommen aufs Jahr verteilt ansetzen sollte.

  • Aufteilung auf 12 Monate bietet sich an, wenn denn überhaupt soviele Einkommensnachweise vorliegen. Ansonsten kann man den Durchschnitt eben nur aus 3 Monaten o. ä. berechnen.

    Das Wintergeld darf nur für den halben Dezember sowie Januar und Februar gezahlt werden. Und du brauchst doch nicht die Nachweise fürs ganze Jahr, um den Betrag durch 12 zu teilen.

    ...

    Strenggenommen natürlich nicht.

    Wenn jedoch ggf. nur die Einkommensnachweise für Januar und Februar vorliegen, könnten diese die Verhältnisse in anderen Monaten nicht realistisch wiederspiegeln (insbesondere die Mehrstunden in arbeitsreichen Sommermonaten).

    Es wäre daher schon besser, entsprechend viele Einkommensnachweise zu erhalten und den Jahresdurchschnitt errechnen zu können.

  • Möglicherweise sind auf den Abrechnungen ja die Jahreswerte angegeben.

    Ausdrücklich auf das sich ergebende Bruttogehalt hinweisen und im Sommer prüfen und gucken, ob er eine Erhöhung von mehr 100,00 mitgeteilt wurde ?

  • Klar, mehr Jahr habe ich ja auch nicht.

    Aber ggf. fordere ich dann noch die für Dezember an, da habe ich dann mehr Jahr auf der Abrechnung.

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