Bezeichnung Kostengrundentscheidung im KFB rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar

  • Hallo zusammen,

    in dem KFB ist ja die Kostengrundentscheidung zu bezeichnen. Wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar mit SHL z. B. ist, übernehmt Ihr das immer? Mir geht’s z.B. um folgende Fälle:

    Bsp. a) Urteil I. Instanz vorl. vollstreckbar. Berufung wurde eingelegt und dann wieder zurückgenommen. Rechtsmittelfrist ist abgelaufen.

    Bsp. b) Urteil I. Instanz vorl. vollstreckbar gg SHL. Berufung wurde eingelegt und zurückgewiesen. Berufungsbeschluss ist vorl. vollstreckbar mit Abwendungsbefugnis. Sodann wurde Nichtzulassungbeschwerde eingelegt. Diese wurde ebenfalls vom BGH zurückgewiesen.

    Rechtskraftvermerke sind auf den Urteilen bzw. Beschlüssen nicht angebracht.
    Schreibt ihr im KFB dann „aufgrund rechtskräftigem Urteil“ oder übernehmt Ihr den Vollstreckbarkeitsausspruch aus den Urteilen, also die vorläufige Vollstreckbarkeit + ggf. SHL + ggf. Abwendungsbefugnis?

    Danke vorab schon mal für Eure Meinungen!

  • Bsp. a) Urteil I. Instanz vorl. vollstreckbar. Berufung wurde eingelegt und dann wieder zurückgenommen. Rechtsmittelfrist ist abgelaufen.

    Mit Rücknahme der Berufung erwächst das Urteil in Rechtskraft. Daher würde ich auch in den KFB schreiben, dass das Urteil rechtskräftig ist.
    Eine weitere Berufung (einer anderen Partei) kann in diesem Fall auch kaum (unerkannt) anhängig sein, wenn die Akte ja schon beim Berufungsgericht war und ein Verfahren geführt wurde.


    Bsp. b) Urteil I. Instanz vorl. vollstreckbar gg SHL. Berufung wurde eingelegt und zurückgewiesen. Berufungsbeschluss ist vorl. vollstreckbar mit Abwendungsbefugnis. Sodann wurde Nichtzulassungbeschwerde eingelegt. Diese wurde ebenfalls vom BGH zurückgewiesen.

    Hier könnte man überlegen, ob gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht noch eine Gehörsrüge oder Gegenvorstellung statthaft wäre. Ohne Rechtskraftvermerk würde ich daher im KFB eher nicht von einem rechtskräftigen Urteil sprechen. Fände es jetzt aber (gerade bei gewissem Zeitablauf) auch nicht unvertretbar.

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