Auswirkung NS-Gesetz auf Hypothek

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines unbekannten Gläubigers einer Sicherungshypothek, eingetragen 1928. Die Urteilssumme wurde auf 15 Grundstücke verteilt. Meine Recherchen haben ergeben, dass in den meisten anderen Grundbüchern die Hypothek gelöscht wurde. Grund: der Betroffene war Jude und in den Akten ist ein Schreiben der Gestapo, dass sein Vermögen inkl. der einzeln benannten Hypotheken aufgrund der Reichsgesetze "staatspolizeilich sichergestellt" sei. Weiter liegt eine Löschungsbewilligung eines anderen Eigentümers aus den 60ern vor, dass die Hypothek bezahlt worden sei (?) und deshalb die Löschung bewilligt und beantragt wird.

    Wie muss oder kann ich jetzt weiter vorgehen? Eigentlich würde ich den Antragstellern jetzt aufgeben, zumindest mal nach potentiellen Erben zu suchen, aber hier? Ich kann doch nicht sagen, sucht nach möglicherweise deportierten Angehörigen, deren Vermögen ohnehin "sichergestellt" also beschlagnahmt wäre?

    Hatte zufällig jemand schon mal so einen Fall?

  • Hast du schon mal im Schöner/Stöber geguckt? Dort unter Rn. 4245 (16. Auflage) werden zu dem Problem zwei Aufsätze genannt, die weiterhelfen könnten.

    Sorry, ich habe jetzt erst realisiert, dass du als Bearbeiterin für Aufgebote den Grundbuchkommentar vielleicht nicht gleich griffbereit hast. Die dort genannten Fundstellen sind:

    Leiss DNotZ 1969, 609 und MittBayNot 1973, 191.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

    Einmal editiert, zuletzt von omawetterwax (16. März 2022 um 10:59) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Die Bibo im OLG sollte das haben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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