Hallo zusammen,
ich habe ein Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines unbekannten Gläubigers einer Sicherungshypothek, eingetragen 1928. Die Urteilssumme wurde auf 15 Grundstücke verteilt. Meine Recherchen haben ergeben, dass in den meisten anderen Grundbüchern die Hypothek gelöscht wurde. Grund: der Betroffene war Jude und in den Akten ist ein Schreiben der Gestapo, dass sein Vermögen inkl. der einzeln benannten Hypotheken aufgrund der Reichsgesetze "staatspolizeilich sichergestellt" sei. Weiter liegt eine Löschungsbewilligung eines anderen Eigentümers aus den 60ern vor, dass die Hypothek bezahlt worden sei (?) und deshalb die Löschung bewilligt und beantragt wird.
Wie muss oder kann ich jetzt weiter vorgehen? Eigentlich würde ich den Antragstellern jetzt aufgeben, zumindest mal nach potentiellen Erben zu suchen, aber hier? Ich kann doch nicht sagen, sucht nach möglicherweise deportierten Angehörigen, deren Vermögen ohnehin "sichergestellt" also beschlagnahmt wäre?
Hatte zufällig jemand schon mal so einen Fall?