Pkw-Stellplatz auf Arbeit

  • Die Antragstellerin (ASt) macht die Kosten für einen Pkw-Stellplatz am Arbeitsort geltend. Üblicherweise gehören Parkplatzgebühren zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind nicht zu berücksichtigen.
    Aber trifft dies auch auf einen Parkplatz auf Arbeit zu? Die Arbeitsstelle ist in einem Einkaufszentrum auf der grünen Wiese, welches ohne Auto nur schwer zu erreichen ist. Sicherlich stehen ausreichend Kundenparklätze zur Verfügung. Ich gehen aber davon aus, dass diese von Beschäftigten nicht genutzt werden dürfen. Hierzu und zum Fehlen alternativer Parkplätze würde ich die ASt noch befragen.

    Vorausgesetzt, es stehen keine kostenlosen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wären die Kosten für den Parkplatz auf Arbeit neben der Pauschale von 5,20 €/km berücksichtigungsfähig? Ich tendiere zu ja, würde aber gern eure Meinung hören.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Nein, m.E. sind mit den 5,20 sämtliche PKW-Kosten abgegolten. Und ja, ich war gestern auch tanken, aber trotzdem.

  • Sehe ich ebenso, so schmerzlich es im Einzelfall auch sein mag.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nein, m.E. sind mit den 5,20 sämtliche PKW-Kosten abgegolten. Und ja, ich war gestern auch tanken, aber trotzdem.

    Nach Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 115 ZPO, Rn. 29 "deckt diese Pauschale aber nur die Betriebskosten (Kraftstoff- und Wartungskosten) einschließl Steuern ab". Daher der Gedanke, dass es sich um Werbungskosten neben der Pauschale handeln könnte.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Nein, m.E. sind mit den 5,20 sämtliche PKW-Kosten abgegolten. Und ja, ich war gestern auch tanken, aber trotzdem.

    Nach Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 115 ZPO, Rn. 29 "deckt diese Pauschale aber nur die Betriebskosten (Kraftstoff- und Wartungskosten) einschließl Steuern ab". Daher der Gedanke, dass es sich um Werbungskosten neben der Pauschale handeln könnte.

    Ja, das klingt grundsätzlich plausibel.

    Voraussetzung dürfte jedoch m. E. sein, dass die VKH-Partei in der Nähe der Arbeitsstelle keinen kostenlosen Parkplatz finden kann.
    Wenn nur die Bequemlichkeit der Grund sein sollte, einen kostenpflichtigen Parkplatz auf dem Grundstück des Arbeitgebers zu nutzen (statt eines kostenfreien Straßenparkplatzes in der Nähe), sind die entsprechenden Kosten wohl als Privatvergnügen anzusehen.

  • Die Antragstellerin (ASt) macht die Kosten für einen Pkw-Stellplatz am Arbeitsort geltend. Üblicherweise gehören Parkplatzgebühren zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind nicht zu berücksichtigen.
    Aber trifft dies auch auf einen Parkplatz auf Arbeit zu? Die Arbeitsstelle ist in einem Einkaufszentrum auf der grünen Wiese, welches ohne Auto nur schwer zu erreichen ist. Sicherlich stehen ausreichend Kundenparklätze zur Verfügung. Ich gehen aber davon aus, dass diese von Beschäftigten nicht genutzt werden dürfen. Hierzu und zum Fehlen alternativer Parkplätze würde ich die ASt noch befragen.

    Vorausgesetzt, es stehen keine kostenlosen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wären die Kosten für den Parkplatz auf Arbeit neben der Pauschale von 5,20 €/km berücksichtigungsfähig? Ich tendiere zu ja, würde aber gern eure Meinung hören.

    "Ich gehe aber davon aus, dass..."? Das kann man durch Nachfrage leicht klären und dazu die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen lassen. An der Straße gibt es in fußläufiger Entfernung auch keine?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Antragstellerin (ASt) macht die Kosten für einen Pkw-Stellplatz am Arbeitsort geltend. Üblicherweise gehören Parkplatzgebühren zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind nicht zu berücksichtigen.
    Aber trifft dies auch auf einen Parkplatz auf Arbeit zu? Die Arbeitsstelle ist in einem Einkaufszentrum auf der grünen Wiese, welches ohne Auto nur schwer zu erreichen ist. Sicherlich stehen ausreichend Kundenparklätze zur Verfügung. Ich gehen aber davon aus, dass diese von Beschäftigten nicht genutzt werden dürfen. Hierzu und zum Fehlen alternativer Parkplätze würde ich die ASt noch befragen.

    Vorausgesetzt, es stehen keine kostenlosen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wären die Kosten für den Parkplatz auf Arbeit neben der Pauschale von 5,20 €/km berücksichtigungsfähig? Ich tendiere zu ja, würde aber gern eure Meinung hören.

    "Ich gehe aber davon aus, dass..."? Das kann man durch Nachfrage leicht klären und dazu die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen lassen. An der Straße gibt es in fußläufiger Entfernung auch keine?

    Wie ich schrieb: "Hierzu und zum Fehlen alternativer Parkplätze würde ich die ASt noch befragen."

    Deswegen auch: "Vorausgesetzt, es stehen keine kostenlosen Parkmöglichkeiten zur Verfügung ..."

    Würdest Du unter dieser Voraussetzung die Kosten des Parkplatzes als Werbungskosten neben der Pauschale anerkennen?

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Erst eben beim vierten Lesen habe ich den Satz gesehen, Sorry!

    Es gibt keinen ÖPNV? Die potentiellen Kundinnen wollen da doch auch hin.

    Wenn es sonst keine anderen Möglichkeiten gibt und der nächste freie Parkplatz ist 30 Minuten entfernt, würde ich es wohl anerkennen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Man könnte zur Beantwortung der Frage eventuell das Steuerrecht (§ 9 EStG) heranziehen. Mit der sogenannten "Pendlerpauschale" sind nach meiner Kenntnis alle Kosten, d.h. auch Parkgebühren und Kosten für einen gemieteten Parkplatz, mit abgegolten.

    Insbesondere in Einkaufszentren mit bewirtschafteten Parkplätzen ist ein kostenfreies Parken über die gesamte Arbeitszeit wohl schwierig.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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