Moin ZVGler,
ist es erforderlich, bei einer wertlosen Immobilie (beispielsweise wenn die Abrisskosten den Grundstückswert übersteigen oder der Boden erheblich kontaminiert ist) zumindest einen symbolischen Verkehrswert von einem Euro anzusetzen oder kann auch ein gerichtlicher Verkehrswert von null Euro festgesetzt werden?
Danke vorab!