Vergleichsberechnung bei unterbrochener U-Haft

  • Da ich Strafsachen neu übernommen habe, fehlt mir leider noch der Überblick und ich bitte um eure Hilfe:
    VU saß in U-Haft, die zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen mehrfach unterbrochen worden ist.
    Strafzeitberechnung:
    Strafbeginn = Rechtskraft abzgl. U-Haft (aus vorliegendem und einbezogenem Verfahren).
    Muss ich jetzt eine Vergleichsberechnung mit Strafbeginn = U-Haftbeginn machen und hierbei jeweils durch die Unterbrechungen der U-Haft eine Reststrafe berechnen, die dann weiter vollstreckt wird? Das wäre nämlich günstiger für den VU.

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